Herr Niehues verweist auf die im städtebaulichen Vertrag geregelte Verpflichtung der Anlieger zur Bebauung der Grundstücke. Er regt an, die Beschlusslage zu überdenken. „Neue“ Eigentümer könnten nicht zu einer Einhaltung des bisherigen Zeitrahmens zur Bebauung der Grundstücke gezwungen werden.

 

Herr Schröer verweist auf eine ähnliche Problematik im Bereich „Salzweg“ und kündigt weitere Informationen an.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.

Herr Dewenter dankt den Zuhörern und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Ende des öffentlichen Teils:        18:15 Uhr