Herr Neuber erläutert und ergänzt die Vorlage, die deutliche Aussagen über die Erledigung der vorgeschriebenen Kontrollen auf Spielplätzen durch die TBR AöR aufzeigt.

 

Er macht deutlich, dass die Verkehrssicherungspflicht für Spielplätze in Rheine zz. in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Dies gelte jedoch nicht, wenn zusätzliche Spielplätze hinzukämen.

 

Herr Neuber zeigt an einem vorliegenden externen Angebot für die Spielplatzkontrolle auf, dass diese im Vergleich zu den Leistungen der TBR AöR erhebliche Mehrkosten verursachen würde.

 

Auf Nachfrage macht Herr Neuber deutlich, dass Herr Düvel, der in Rheine für die Spielplatzkontrollen verantwortlich ist, eine Ausbildung als Sachverständiger besitzt, eine zusätzliche Überprüfung durch eine übergeordnete Behörde daher nicht notwendig sei.

 

Herr Düvel stellt das Prüfsystem mit Strichcodes, die an jedem Gerät angebracht sind, vor. Damit ist es möglich, jede Kontrolle detailliert über das vorhandene EDV-System nachzuweisen.