Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:03:50

 

Herr Kuhlmann und Herr Schröer beantworten Fragen der Ausschussmitglieder anhand von Plänen. Die Fragen bezüglich der Regenrückhalteanlage und bezüglich der Sichtdreiecke sollen im weiteren Verfahren geklärt werden.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 182, Kennwort: "Baarentelgen Nord-Ost", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Nordwesten:     durch die nordwestliche Grenze der Flurstücke 158 und 241

                             (Flur 152; Offenbergweg),

im Nordosten:       durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 31 und 48

                             (Flur 107; Dortmund-Ems-Kanal) und

im Süden:              durch die nördliche Grenze der Flurstücke 39 (Flur 107)

                             und 152 bis 155 (Flur 152; A 30).

 

Der Änderungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke die zwischen dem Offenbergweg, der A 30 und dem Dortmund-Ems-Kanal liegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182, Kennwort: "Baarentelgen Nord-Ost", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig