Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/B/2660

 

Herr Dewenter verweist auf das Wort „gegebenenfalls“ hinter  Nr. III „Änderungsbeschluss“ auf Seite 4 der Vorlage und schlägt vor, dieses Wort zu streichen.

 

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses stimmen dem Vorschlag des Herrn Dewenter zu.

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

          öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1       Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein – Westfalen,

Niederlassung Münster, Postfach 4807 , 48027 Münster;

          Stellungnahme vom 23. Dezember 2005

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass die oben beschriebene Anregung bereits im Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Die benötigten Flächen für den Ausbau der L 591 wurden im Bebauungsplan festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2       Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Hafenbahn 10, 48431 Rheine

Stellungnahme vom 25. Februar 2005

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wurde. Im Bebauungsplan ist eine neue Fläche für eine Trafostation bereits ausgewiesen. Diese Fläche grenzt südwestlich direkt an das Flurstück 372 an.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Fachbereich 5.3, Verkehr der Stadt Rheine

          Stellungnahme vom 15. Dezember 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wird. Im Bebauungsplan wird eine Zu- und Abfahrtsverbot entlang der L 591 festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.5    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die ergänzende Festsetzung eines Zu- und Abfahrtsverbotes,

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)           die betroffene Öffentlichkeit der o.g. Änderung zugestimmt hat durch diese marginale Korrektur nicht unmittelbar betroffen wird.

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 


IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird der Bebauungsplan Nr. 108 , Kennwort: " Im Lied Süd –Teil A ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 108, Kennwort: " Im Lied Süd – Teil A ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig