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Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen, die Schiedsamtsbezirke der Stadt Rheine dahin gehend zu ändern, das Gebiet der Stadt Rheine anstelle der bisherigen 4 Schiedsamtsbezirke nur noch in 3 Schiedsamtsbezirke aufzuteilen, die sich an der postalischen Zuordnung der Straßen im Stadtgebiet orientieren. Danach ergibt sich folgende Zuordnung:
Schiedsamtsbezirk I = PLZ 48429 Vertretung Schiedsperson II
Schiedsamtsbezirk II = PLZ 48431 Vertretung Schiedsperson III
Schiedsamtsbezirk III = PLZ 48432 Vertretung Schiedsperson I
Abstimmungsergebnis: einstimmig