Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen, die Schiedsamtsbezirke der Stadt Rheine dahin gehend zu ändern, das Gebiet der Stadt Rheine anstelle der bisherigen 4 Schiedsamtsbezirke nur noch in 3 Schiedsamtsbezirke aufzuteilen, die sich an der postalischen Zuordnung der Straßen im Stadtgebiet orientieren. Danach ergibt sich folgende Zuordnung:

 

Schiedsamtsbezirk I    = PLZ 48429   Vertretung Schiedsperson II

Schiedsamtsbezirk II   = PLZ 48431   Vertretung Schiedsperson III

Schiedsamtsbezirk III  = PLZ 48432   Vertretung Schiedsperson I


Abstimmungsergebnis:           einstimmig