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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beruft auf Empfehlung des Bauausschusses die ehrenamtlich Beauftragten gem. § 24 Denkmalschutzgesetz NRW
für die Baudenkmalpflege Herrn Hartmut Klein
für die Bodendenkmalpflege Herrn Dr. Lothar Kurz
für weitere 5 Jahre.
Die ehrenamtlich Beauftragten für die Denkmalpflege nehmen gleichzeitig die Aufgaben als sachverständige Bürger nach § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW sowie § 9 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine wahr.
Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der o.g. Beauftragten richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Die Vergütung wird gewährt für die Dauer der Teilnahme an den entsprechenden Tagesordnungspunkten im Bauausschuss sowie für die gutachterliche Tätigkeit in den Terminen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig