Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues bezieht sich auf die gestrige Fraktionsvorsitzendenbesprechung, in der vereinbart worden sei, den Beschlussvorschlag um eine Entschädigungsregelung für den Migrationsbeauftragten zu ergänzen.

 

Frau Ehrenberg schlägt vor, dem Migrationsbeauftragten und seiner Stellvertreterin gemäß § 33 GO die entstehenden Auslagen gegen Vorlage von Nachweisen zu erstatten.

 

Herr Niehues verweist auf den nächsten Tagesordnungspunkt und bittet um eine Gleichbehandlung mit den ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege.

 

Frau Ehrenberg antwortet, dass dieses nicht möglich sei, denn der Migrationsbeauftragte sei für die Stadt Rheine ehrenamtlich im Sinne des § 33 GO tätig. Ehrenamtlich Tätigen dürfe gemäß § 33 GO keine Aufwandsentschädigung, sondern nur ein Auslagenersatz gezahlt werden. Die Erstattung könne aufgrund von Nachweisen, aber auch pauschal als monatliche Zahlung erfolgen.

 

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, z. B. als Sitzungsgeld, sei nicht möglich, weil Sitzungsgelder gemäß § 45 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine nur für Rats-, Ausschuss- und Beiratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen gezahlt werden dürften.

Der Migrationsbeauftragte nehme aber nicht als Mitglied eines solchen Gremiums, sondern als „Vertreter einer Bevölkerungsgruppe“ gemäß § 58 Abs. 3 letzter Satz GO an den Sitzungen des Sozialausschusses und des Integrationsrates teil, was nicht zur Zahlung eines Sitzungsgeldes berechtige.

 

Herr Hermeling bezieht sich auf die Vorlage 126/10 zu TOP 13 der heutigen Sitzung und ergänzt, dass die ehrenamtlich Beauftragten für den Denkmalschutz eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen bekämen. Die ehrenamtlich beauftragten Denkmalpfleger seien gutachterlich tätig und würden nach dem v. g. Gesetz je Stunde für gutachterliche Tätigkeiten bezahlt.

Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sei nur für ehrenamtliche Richter, Dolmetscher, Sachverständige, Zeugen etc., nicht aber für den Migrationsbeauftragten anwendbar.

 

Herr Kohnen vertritt die Auffassung, dass der Migrationsbeauftragte von seinem Arbeitsanfall her ebenso wie ein sachkundiger Bürger eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten sollte, auch um überflüssigen Arbeitsaufwand der Verwaltung zur Kontrolle von Einzelnachweisen zu vermeiden.

 

Herr Reiske unterstützt diese Auffassung und gibt zu bedenken, wie intensiv der Amtsvorgänger, Herr Werner Althoff, in den letzten Jahren diese Aufgaben wahrgenommen habe.

 

Auch Herr Roscher spricht sich für einen pauschalierten Auslagenersatz aus und schlägt vor, die Entschädigungsregelung für die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung vorzubereiten.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine benennt Herrn Hartmut Klein zum ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten der Stadt Rheine und Frau Maria Solidade Rodrigues zu seiner Stellvertreterin.

 

Die Entschädigungsregelung soll für die nächste Ratssitzung vorbereitet werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig