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Herr Kuhlmann erinnert daran, dass die Verwaltung dem Rat im Rahmen der Konjunkturförderung keine Empfehlung hätte geben können, Gelder für den Ausbau der Breitbandverkabelung bereitzustellen, weil dieses nur über ein Leerrohrsystem hätte ermöglicht werden können. Niemand hätte die Garantie dafür übernehmen können, dass diese Leerrohre später auch tatsächlich hierfür in Anspruch genommen würden.

Daraufhin habe sich die Verwaltung nach alternativen Fördermöglichkeiten umgeschaut. Eine hiervon sei die GAK-Förderung, d. h. Förderung der Breitbandverkabelung im ländlichen Raum im Rahmen der Gemeinschafsaufgabe. Dazu verliest Herr Kuhlmann den als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Vermerk.

 

Abschließend merkt Herr Kuhlmann an, dass die Verwaltung diesbezüglich sehr kurzfristig aktiv geworden sei, weil man auf der CeBIT erfahren habe, dass hierfür beim Ministerium noch Mittel zur Verfügung stünden.

 

Auf Frage von Herrn Hagemeier antwortet Herr Kuhlmann, dass es sich um ein Förderprogramm zweier Ministerien handele, das auf Landesebene umgesetzt werde. Dieses Förderprogramm habe es schon früher gegeben; der Nachteil gegenüber dem Konjunkturförderprogramm, aus dem derartige Maßnahmen zu 100 % gefördert würden, bestehe darin, dass es bei der GAK-Förderung nur eine 80 %ige Bezuschussung gebe. Wie andere Kommunen die Breitbandverkabelung im ländlichen Raum umsetzen würden, sei ihm nicht bekannt. Die Stadt Emsdetten sehe z. B. nicht die EU-rechtlichen Probleme bei dem Leerrohrsystem im Rahmen der Konjunkturförderung. Die Gemeinde Wettringen hingegen habe den Breitbandausbau durch das GAK-Förderprogramm bezuschusst bekommen. Die Stadt Rheine wolle die Erfahrungen aus Wettringen für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten nutzen. Ob sich durch die um 20 % niedrigere Förderung der Anschluss für die Nutzer verteuere, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, denn dieses sei vom Kabelbetreiber und auch von der Anzahl der Nutzer abhängig.