Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 19. Mai 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen und bei den Versorgungsleitungen auf Punkt 6.1 der Begründung verwiesen wird. Die Neutrassierung der Versorgungsleitungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Stadtwerken, der Stadt Rheine und der TBR, sodass die genannte Frist eingehalten werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Bezirksregierung Münster, Dez. 53, Immissionsschutz, Postfach 8440, 48045 Münster;

          Stellungnahme vom 21. Mai 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden.

Es wird festgestellt, dass der Kreis Steinfurt als Untere Umweltbehörde im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden ist und keine Anregungen vorgetragen haben.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    Feuer- und Rettungswache, Frankenburgstraße 2, 48431 Rheine

          Stellungnahme vom 18. Mai 2010

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Neugestaltung der Stellplatzanlage zwischen City-Club-Hotel und Neubauvorhaben die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden. Die Planungen für die Stellplatzanlage werden direkt mit der Feuerwehr in Hinblick auf die Freihaltung von Rettungswegen abgeklärt.

 

Bezüglich der Wohnungen am Timmermanufer wird festgestellt, dass die Änderungsinhalte die Anfahrbarkeit nicht verändern: die Verkehrsfläche südlich des eec ist nicht in den Änderungsbereich einbezogen, die Befahrbarkeit der Verkehrsfläche durch die Feuerwehr ist auch weiterhin möglich.

 

Bei der Bebauung der Westseite der Tiefgarage werden die angesprochenen Belange berücksichtigt, z.B. bleibt der angesprochene Notausgang auch weiterhin zugänglich; er wird in das oberirdisch projektierte Gebäude integriert. Auch die angesprochenen Lüftungsanlagen werden verlegt bzw. können bestehen bleiben, sodass insgesamt die Lüftung der Tiefgarage gesichert wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 203/10) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB/s. Vorlage Nr. 203/10) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 30 18) wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig