Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 27 67, 48014 Münster;

          Stellungnahme vom 11. März 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass die westlich entlang der Matthiasstraße verlaufende Baugrenze der Arkadenfläche den angesprochenen Kabelkanal/-schacht tlw. überdeckt. Die Verlegung der Kabeltrasse ist jedoch nicht erforderlich, sofern die Arkade freitragend – ohne Stützen im Gehweg – ausgebildet wird. Auf die bauliche Ausgestaltung als Auskragung ist bereits bei der Beschlussfassung zur Offenlage der 19. Änderung des Bebauungsplanes im Stadtentwicklungsausschuss hingewiesen worden. Die freitragende Überbauung des Kabelkanals/-schachtes ist zwischen allen Beteiligten- Telekom, Stadt Rheine, TBR, Architekten und Investoren – während eines gemeinsamen Ortstermins abgestimmt worden. Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Kabelschachtes bei den Bauarbeiten werden direkt zwischen den Architekten und der Telekom abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 21. Februar 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung hinsichtlich der Begründung wird entsprochen, der Text wird um „und Versorgungsleitungen“ ergänzt.

 

Der Anregung hinsichtlich der vorhandenen Leitungstrassen wird in der Weise entsprochen, als eine Verlegung der Trassen erfolgen wird. Die Kosten für diese Maßnahme – ca. 35 000 €/Angabe von der Energie- und Wasserversorgung – werden vom Investor übernommen. Entsprechende Regelungen werden in den noch abzuschließenden Kaufvertrag zwischen der Stadt Rheine und dem Investor übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    TBR Technische Betriebe Rheine AöR, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 15. März 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung hinsichtlich der Umwandlung von „Arkade“ in „Überbauung“ wird entsprochen. Der Planentwurf wird entsprechend geändert (vgl. Punkt III).

 

Hinsichtlich des angesprochenen Stützpfeilers ist während eines gemeinsamen Ortstermins mit allen Beteiligten - Telekom, Stadt Rheine, TBR, der Architekten und Investoren – die exakte Lage bestimmt worden, um noch ausreichende Breiten für den Fußweg und den Radweg zu behalten. Eine Änderung der zeichnerischen Darstellung der 19. Änderung ist nicht erforderlich.

 

Die angesprochenen Schaltschränke für das Parkleitsystem und die Lichtsignalsteuerung werden in Absprache mit allen Beteiligten in das projektierte Gebäude integriert. Die Kosten für die notwendige Verlegung werden vom Investor getragen, entsprechende Regelungen werden in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen. Auch die notwendigen Anpassungsarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen werden vom Investor getragen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Entwässerung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Der Hinweis bezüglich der privaten Entwässerungsleitungen wird an den Investor/Architekten weitergegeben.

 

Der angesprochene Container-Standort liegt im öffentlichen Straßenraum, der im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Damit kann die Stadt Rheine als Straßenbaulastträger über diese Flächen verfügen. Eine Darstellung als Container-Standort ist deshalb nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Geoinformatik, Stadt Rheine, 48427 Rheine

          Stellungnahme vom 16. März 2010

 

Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58099 Hagen

Stellungnahme vom 27. Januar 2010-04-27

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Fachbehörde keine Überprüfungsmaßnahmen bzw. Entmunitionierungsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden. Bei der Stadt Rheine liegen ebenfalls keine Informationen vor, die auf eine Kampfmittelbelastung hinweisen. Eine Überprüfung wird deshalb nicht für notwendig gehalten.

 

Der genannte Hinweis wird in den Planentwurf aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.5    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 003/10) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB (s. Vorlage Nr. 003/10) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Umwandlung der Festsetzung „Arkade“ in „Überbauung“ für einen Teil des Baufeldes auf der Ostseite der Matthiasstraße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht betroffen wird,

sowie

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden bzw. der Änderungsinhalt mit den Trägern abgestimmt worden ist.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 30 18) wird die 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig