Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-   lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

2.1    Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg;

          Stellungnahme vom 13. April 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wird gefolgt. Die Passagen in der Begründung werden entsprechend der eingegangenen Stellungnahme geändert und auch als Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 326, Kennwort: "Görresstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

-      Im Norden:                               durch die Catenhorner Straße

-      Im Osten und Südosten:            durch die Hauenhorster Straße

-      Im Westen und Südwesten:       durch die Görresstraße

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 108, Gemarkung Rheine-Stadt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig