Sitzung: 23.06.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 296/10
00:43:00
Beschluss:
I. Beratung der
Stellungnahmen
1. Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Be- lange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2.1 Staatlicher
Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg;
Stellungnahme vom 13. April 2010
Abwägungsempfehlung:
Der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wird gefolgt. Die Passagen in der Begründung werden entsprechend der eingegangenen Stellungnahme geändert und auch als Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
2.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 326, Kennwort: "Görresstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
-
Im
Norden: durch die Catenhorner Straße
-
Im Osten
und Südosten: durch die Hauenhorster Straße
-
Im
Westen und Südwesten: durch die
Görresstraße
Sämtliche Flurstücke
befinden sich in der Flur 108, Gemarkung Rheine-Stadt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig