Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Kohnen bemerkt, dass es schwierig gewesen sei aus der Niederschrift Empfehlungen heraus zu lesen. Er wünsche sich konkretere Formulierungen.

 

Zum Thema eventuelle Aufgabe des Standortes Jugendheim St. Antonius bittet er darum zu überprüfen, ob mit der Vergabe von Mitteln aus dem Jugendetat zum Bau der Einrichtung vertragliche Bindungen verbunden waren oder Zweckbindungen, die bei Aufgabe der Einrichtung für die offene Jugendarbeit zu Rückforderungen gegenüber dem Träger führen müssten.

 

Frau Ehrenberg sagt die Überprüfung zu. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung dazu berichten.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss erhebt die Empfehlungen des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ analog der der Einladung beigefügten Niederschrift Nr. 3 der Sitzung vom 26. April 2010 und Nr. 4 der Sitzung am 17. Mai 2010 zu Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses.