Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 IIA3180

 

Herr Niehues hebt hervor, dass die Zusammenfassung der Ziele und Kennzahlen klar definiert sei, eventuell könne es zu einem späteren  Zeitpunkt noch zu Verschiebungen kommen.

Er fragt, ob und inwieweit in Zukunft verwaltungsinterne Kosten für die Arbeit an Bebauungsplänen gegenüber dem „Verursacher“ geltend gemacht werden könnten, sofern die Änderung für diesen einen „geldwerten Vorteil“ erbringe.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass demnächst seitens der Verwaltung ein Vorschlag unterbreitet werden solle, wie z.B. die Umlegung von Ingenieursleistungen für die Planung von Infrastruktur erfolgen könnte.

Er betont, dass eine solche Umlegung aber nur eingeschränkt möglich sei.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Erläuterungen zur Beschreibung des Produktes 5101 „Stadtplanung“ zur Kenntnis.

 

 


 Abstimmungsergebnis:          einstimmig