Sitzung: 25.10.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 440/06
IIA1880
Herr Löcken erklärt, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Offenlegungsbeschluss getrennt für die Teile 1 und 2 gefasst habe.
Herr Dewenter kündigt an, die Abstimmung über den Satzungsbeschluss aufzuteilen in Teil 1 und Teil 2 des Bebauungsplangebietes.
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse zu fassen:
II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8, Kennwort: "Beckeringstraße-Ost", der Stadt Rheine (Vorhaben- und Erschließungsplan) als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8, Kennwort: "Beckeringstraße-Ost", der Stadt Rheine (Vorhaben- und Erschließungsplan) aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: Teil 1 (westlich der Bahnstrecke): 4 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung,
12
Ja-Stimmen,
damit mehrheitlich angenommen
Teil 2: einstimmig