Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues erklärt, dass mit der Aufstellung dieser Vorlage viel Arbeit und Mühe verbunden sei und dankt der Verwaltung ausdrücklich.

 


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Staatliches Umweltamt, Postfach 8440, 48045 Münster;

          Stellungnahme vom 26. September 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1 Satz 2 heißt es bereits: „Die nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind ausgeschlossen“. Dazu gehören 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie 3. Vergnügungsstätten.

Insofern entspricht die bestehende Festsetzung der oben aufgeführten Anregung.

 

Wünsche einzelner Gewerbetreibender auf Errichtung von „Betriebswohnungen„ wurden bisher stets negativ beschieden. Mit Hinweis auf die besondere Zweckbestimmung dieses Industriegebietes, das auch „erheblich belästigende“ Betriebe aufnehmen soll, muss diese Leitlinie – in Übereinstimmung mit der Fachbehörde (s.o.) - aufrechterhalten werden.

 

Es wird festgestellt, dass die fachbehördliche Anregung bereits in den Bebauungsplan bzw. dessen Festsetzung Eingang gefunden hat und insofern einer diesbezüglichen Änderung bzw. Ergänzung nicht bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird der Bebauungsplan Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 


 Abstimmungsergebnis:          einstimmig