Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das südliche Teilstück der Ohmstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 152, Flurstück 236 tlw., einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das südliche Teilstück der Ohmstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 152, Flurstück 236 tlw., wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig