Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das Teilstück der Luisenstraße zwischen Hermannstraße und Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 179, und die Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 563, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das Teilstück der Luisenstraße zwischen Hermannstraße und Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 179, und die Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 563, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig