Sitzung: 25.10.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 435/06
IIA2365
Herr Niehues bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das Baulandkonzept Anwendung finden sollte, um eine gleiche Behandlung ähnlich gelagerter Fälle zu sichern. Er fragt nach der Regelung der Ausgleichsmaßnahmen.
Herr Wodniok erläutert, dass die Flächen nach § 34 BauGB bebaubar seien und dass deshalb das vereinfachte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Anwendung finde. Aus diesem Grunde sei die Erstellung eines Umweltberichtes nicht notwendig, ebenso könne auf Ausgleichsmaßnahmen und auf die Schließung von städtebaulichen Verträgen verzichtet werden.
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Fachbereich
5.3 Öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Rheine
Stellungnahme vom 04. Oktober 2006
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung in der Weise gefolgt wird, dass ein Zu- und Abfahrtsverbot an der östlichen und südlichen Bebauungsplangrenze entlang des vorhandenen Fuß- und Radweges festgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
II. Bestätigung der Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die ergänzende Festsetzung,
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die betroffene Öffentlichkeit der Änderung
zugestimmt hat.
sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt
werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird der Bebauungsplan Nr. 114, Kennwort: " Bürnekamp ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 114, Kennwort: " Bürnekamp ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig