Sitzung: 25.10.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 436/06
IIA2085
Herr Niehues fragt, ob das Baulandkonzept für die Aufstellung des Bebauungsplanes Anwendung findet und ob der Abschluss städtebaulicher Verträge notwendig sei.
Seitens der Verwaltung wird versprochen, zur Beratung in der nächsten Ratssitzung auf diese Frage einzugehen.
Herr Winkelhaus fragt, ob aufgrund der Lärmbelastung durch die nahegelegene Bahnstrecke Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden sollten.
Herr Dr. Janning erläutert, dass dieses nicht notwendig sei.
Herr Wodniok verweist auf die in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 7.1.7 gemachten Aussagen.
Herr Dewenter fragt, wie eine gerechte Umlegung der Ausgleichsforderungen sichergestellt werden solle.
Herr Wodniok verspricht auch zu dieser Frage detaillierte Informationen in der nächsten Sitzung des Rates.
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:
II. Bestätigung der Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird der Bebauungsplan Nr. 117, Kennwort: " Auf dem Schloß-Teil A ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 117, Kennwort: " Auf dem Schloss-Teil A ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig