Herr Löcken verweist auf einen Fehler auf Seite 33 der Niederschrift. Die richtige Schreibweise für die Straße an der das Waisenhaus liege, sei „Homeyerstraße“.

 

Die Schriftführerin erklärt, den Fehler zu berichtigen.

 

Weitere Anmerkungen erfolgen nicht, die Niederschrift Nr. 22 wird genehmigt.