Sitzung: 15.09.2010 Integrationsrat
Herr
Wietkamp gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die
Auswirkungen der Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländer.
Diese
Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Im
Verlauf der anschließenden Aussprache macht Herr Wietkamp deutlich, dass bei
den 56 Personen, bei denen letztes Jahr eine Ablehnung bzw. Nichterteilung der
Aufenthalterlaubnis erfolgte, diese nicht auf Sprachprobleme zurückzuführen
waren.
Ferner
weist er darauf hin, dass die Altfallregelung nur dann greift, wenn die Einreise
in die Bundesrepublik vor dem Stichtag 31.12.2001 liegt.
Herr
Hermes berichtet, dass aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
der Altfallregelung jetzt viele Frauen und Mütter die verschiedenen Angebote
der Sprachoffensive und Integrationskurse in Anspruch nehmen, die ihnen vorher
nicht zugänglich waren.
Herr
Kassem und Herr Murali merken an, dass es sich bei den 7 Personen, die bisher
noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, um eine schicksalsschwere
Entscheidung für die Personen handelt. Sie geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass
auch für diese 7 Personen eine Bleiberechtsmöglichkeit gefunden werden kann.
Herr
Murali bedankt sich im Namen des Integrationsrates für die ausführliche Darstellung.