Herr Wietkamp gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die Auswirkungen der Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländer.

 

Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Im Verlauf der anschließenden Aussprache macht Herr Wietkamp deutlich, dass bei den 56 Personen, bei denen letztes Jahr eine Ablehnung bzw. Nichterteilung der Aufenthalterlaubnis erfolgte, diese nicht auf Sprachprobleme zurückzuführen waren.

Ferner weist er darauf hin, dass die Altfallregelung nur dann greift, wenn die Einreise in die Bundesrepublik vor dem Stichtag 31.12.2001 liegt.

 

Herr Hermes berichtet, dass aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung jetzt viele Frauen und Mütter die verschiedenen Angebote der Sprachoffensive und Integrationskurse in Anspruch nehmen, die ihnen vorher nicht zugänglich waren.

 

Herr Kassem und Herr Murali merken an, dass es sich bei den 7 Personen, die bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, um eine schicksalsschwere Entscheidung für die Personen handelt. Sie geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass auch für diese 7 Personen eine Bleiberechtsmöglichkeit gefunden werden kann.

 

Herr Murali bedankt sich im Namen des Integrationsrates für die ausführliche Darstellung.