Sitzung: 28.09.2010 Sozialausschuss
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Herr Schöpper trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:
Neuer
Behindertenbeauftragter in NRW
Das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales NRW teilt mit:
Norbert Killewald ist von der
Landesregierung am 7. September 2010 zum neuen Beauftragten für die Belange
behinderter Menschen bestellt worden. Norbert Killewald ist Nachfolger von
Angelika Gemkow, die das Amt von 2005-2010 ausgeübt hat.
Die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtkonvention in NRW sei ein Schwerpunkt des neuen Amtes, so
Norbert Killewald, er möchte gemeinsam mit den Akteuren der Behindertenpolitik
und der Landesregierung nach Möglichkeiten suchen, Barrieren einzureißen und
neue zu verhindern.
Der Behindertenbeauftragte wird von der
Landesregierung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt.
Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz NRW geregelt.
Der Landesbehindertenbeauftragte überwacht nach § 12
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes (BGG NRW) unter anderem die
Einhaltung des Gesetzes. Die Ministerien hören ihn bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben
sowie bei der Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften des Landes an, soweit sie
Fragen der Belange von Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren. Der
Landesbehindertenbeauftragte berichtet dem Landtag außerdem regelmäßig über die
Situation der Menschen mit Behinderungen in NRW.
Hintergrund
Derzeit leben in NRW rund 2,3 Millionen
Menschen mit Behinderung, darunter sind mehr als 1,6 Millionen
Schwerbehinderte.
Akustische Barrierefreiheit in
städt. Einrichtungen
Der Sozialausschuss hat am 08.12.2009 vorbehaltlich der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel für 2010, aufgrund der Prioritätenliste der
Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“, u.a. 10 000 € für die Anschaffung von Audio-Übertragungssystemen
für die akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen zur Verfügung
gestellt.
Bereits im Jahre 2008 haben die Vertretungen der hörbehinderten
Menschen mündlich und schriftlich in den Sitzungen des Beirates für Menschen
mit Behinderung auf die Notwendigkeit von barrierefreier Kommunikation
(Übertragungsanlagen) in der Verwaltung und anderen städtischen Einrichtungen
wie Museen und Stadtbibliothek hingewiesen. Eine Anschaffung der notwendigen
Geräte könnte jetzt aus den HHM „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“
2010 erfolgen.
Aufgrund der vorliegenden Haushaltssperre kann die Anschaffung jedoch
nicht umgesetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Verzögerung der Anschaffung
der Audio-Übertragungssysteme für eine barrierefreie Kommunikation aufgrund gesetzlicher
Vorgaben (Behindertengleichstellunggesetz des Bundes §§ 1,4,9 und Behindertengleichstellungsgesetz
des Landes NRW §§ 1,4,9) nicht vertretbar.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll daher gebeten werden, eine Ausnahme
von der Haushaltssperre zu beschließen.
KOMM-IN Antrag
Mit Schreiben vom 11.08.2010 lehnt die Bezirksregierung Arnsberg –
Kompetenzzentrum für Integration – den von der Stadt Rheine für das Jahr 2011 gestellten
KOMM-IN Antrag „Bildungslotsen schaffen Zukunftschancen“ ab.
Man bittet in dem Schreiben um Verständnis, dass der Antrag unabhängig
von einer Prüfung der Anforderungen nicht positiv beschieden werden kann, weil
für 2011 noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus würden zurzeit neue Eckpunkte der zukünftigen
Ausgestaltung der strategischen Patenschaft zwischen Land und Kommunen
entwickelt. Sobald die neuen Konditionen festgelegt sind, wird das
Kompetenzzentrum darüber informieren.
Sollten die beantragten Gelder für 2011 nicht zur Verfügung stehen,
bedeutet das für die Stadt Rheine, dass die Umsetzung des Projekts evtl. mit
eigenen in der Finanzplanung vorhandenen Mitteln angegangen werden muss.
Nachteilig wird dabei sein, dass die finanziellen Mittel des Landes z. B. für
eine wissenschaftliche Begleitung fehlen werden. Als Vorteil kann aber auch
angesehen werden, dass die zeitlich engen Vorgaben von KOMM-IN (die
Durchführung muss in nur 9 Monaten erfolgen) entfallen.
Beteiligung der Städte und
Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II
Nach der geltenden Satzung des Kreises steigt die SGB
II-Kostenbeteiligung ab dem Haushaltsjahr 2011 von derzeit 40 % auf dann 50 %.
Aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses hat die Verwaltung am 14.07.2010
ein Gespräch auf Leitungsebene mit dem Kreis geführt. Im Ergebnis schlägt der
Landrat dem Kreistag vor, die Kostenbeteiligung für die künftigen
Haushaltsjahre wie folgt zu ändern:
im Haushaltsjahr 2011 40
%
ab dem Haushaltsjahr 2012 33,33
%
Vorausgesetzt, die vorgeschlagene Regelung wird im Kreistag
mehrheitlich beschlossen, würde der städt. Haushalt 2011 um ca. 190.000,00 € und ab 2012 um
jährlich ca. 320.000,00 € entlastet.