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Herr Schöpper trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Neuer Behindertenbeauftragter in NRW

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW teilt mit:

Norbert Killewald ist von der Landesregierung am 7. September 2010 zum neuen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen bestellt worden. Norbert Killewald ist Nachfolger von Angelika Gemkow, die das Amt von 2005-2010 ausgeübt hat.

 

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention in NRW sei ein Schwerpunkt des neuen Amtes, so Norbert Killewald, er möchte gemeinsam mit den Akteuren der Behindertenpolitik und der Landesregierung nach Möglichkeiten suchen, Barrieren einzureißen und neue zu verhindern.

 

Der Behindertenbeauftragte wird von der Landesregierung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz NRW geregelt. Der Landesbehindertenbeauftragte überwacht nach § 12 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes (BGG NRW) unter anderem die Einhaltung des Gesetzes. Die Ministerien hören ihn bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie bei der Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften des Landes an, soweit sie Fragen der Belange von Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren. Der Landesbehindertenbeauftragte berichtet dem Landtag außerdem regelmäßig über die Situation der Menschen mit Behinderungen in NRW.

 

Hintergrund

Derzeit leben in NRW rund 2,3 Millionen Menschen mit Behinderung, darunter sind mehr als 1,6 Millionen Schwerbehinderte.

 

 

Akustische Barrierefreiheit in städt. Einrichtungen

 

Der Sozialausschuss hat am 08.12.2009 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für 2010, aufgrund der Prioritätenliste der Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“, u.a.  10 000 € für die Anschaffung von Audio-Übertragungssystemen für die akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Bereits im Jahre 2008 haben die Vertretungen der hörbehinderten Menschen mündlich und schriftlich in den Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung auf die Notwendigkeit von barrierefreier Kommunikation (Übertragungsanlagen) in der Verwaltung und anderen städtischen Einrichtungen wie Museen und Stadtbibliothek hingewiesen. Eine Anschaffung der notwendigen Geräte könnte jetzt aus den HHM „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ 2010 erfolgen.

 

Aufgrund der vorliegenden Haushaltssperre kann die Anschaffung jedoch nicht umgesetzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Verzögerung der Anschaffung der Audio-Übertragungssysteme für eine barrierefreie Kommunikation aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Behindertengleichstellunggesetz des Bundes §§ 1,4,9 und Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW §§ 1,4,9) nicht vertretbar.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss soll daher gebeten werden, eine Ausnahme von der Haushaltssperre zu beschließen.

 

 

KOMM-IN Antrag

 

Mit Schreiben vom 11.08.2010 lehnt die Bezirksregierung Arnsberg – Kompetenzzentrum für Integration – den von der Stadt Rheine für das Jahr 2011 gestellten KOMM-IN Antrag „Bildungslotsen schaffen Zukunftschancen“ ab.

 

Man bittet in dem Schreiben um Verständnis, dass der Antrag unabhängig von einer Prüfung der Anforderungen nicht positiv beschieden werden kann, weil für 2011 noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus würden zurzeit neue Eckpunkte der zukünftigen Ausgestaltung der strategischen Patenschaft zwischen Land und Kommunen entwickelt. Sobald die neuen Konditionen festgelegt sind, wird das Kompetenzzentrum darüber informieren.

 

Sollten die beantragten Gelder für 2011 nicht zur Verfügung stehen, bedeutet das für die Stadt Rheine, dass die Umsetzung des Projekts evtl. mit eigenen in der Finanzplanung vorhandenen Mitteln angegangen werden muss. Nachteilig wird dabei sein, dass die finanziellen Mittel des Landes z. B. für eine wissenschaftliche Begleitung fehlen werden. Als Vorteil kann aber auch angesehen werden, dass die zeitlich engen Vorgaben von KOMM-IN (die Durchführung muss in nur 9 Monaten erfolgen) entfallen.

 

 

Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II

 

Nach der geltenden Satzung des Kreises steigt die SGB II-Kostenbeteiligung ab dem Haushaltsjahr 2011 von derzeit 40 % auf dann 50 %. Aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses hat die Verwaltung am 14.07.2010 ein Gespräch auf Leitungsebene mit dem Kreis geführt. Im Ergebnis schlägt der Landrat dem Kreistag vor, die Kostenbeteiligung für die künftigen Haushaltsjahre wie folgt zu ändern:

 

im Haushaltsjahr 2011              40 %

ab dem Haushaltsjahr 2012       33,33 %

 

Vorausgesetzt, die vorgeschlagene Regelung wird im Kreistag mehrheitlich beschlossen, würde der städt. Haushalt  2011 um ca. 190.000,00 € und ab 2012 um jährlich ca. 320.000,00 € entlastet.