Herr Schröer verliest eine Information über die mögliche Folgenutzung des „Strätersches Hauses“ und der „Alten Jugendherberge“. Für die weitere Nutzung lägen noch keine Konzepte vor. Einigung konnte mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege im Bezug auf den Denkmalwert des „Sträterschen Hauses“ erzielt werden. Durch die Nutzung als Stadtbücherei wurde das Haus seinerzeit vollständig entkernt und nur noch die Außenfassade sei als Denkmal zu schützen.