Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1280

 

Herr Lütkemeier verweist auf die Vorlage und merkt an, dass die Kostenbeteiligung für die Leistungen nach dem SGB II ursprünglich auf 582.000,00 €/Jahr kalkuliert gewesen seien. Wie unter TOP 3 berichtet, seien hier eventuelle Änderungen möglich, zumal beabsichtigt sei, gemeinsam mit dem Kreis und der GAB die Leistungen so niedrig wie möglich zu halten.

 

Herr Niehues weist darauf hin, dass die politischen Vorgaben, nämlich 500.000,00 € bei den Personalkosten und weitere 500.000,00 € bei den Zuwendungen für freie Träger im Haushaltsjahr 2007 einzusparen, in der Vorlage nicht berücksichtigt worden seien. Die CDU-Fraktion erwarte daher, dass die Verwaltung dem HFA bis zu den Haushaltsplanberatungen noch Vorschläge hierzu unterbreiten werde.

 

Darüber hinaus sei die CDU-Fraktion im Prinzip mit den Eckdaten bei den Realsteuern einverstanden, die auch für 2007 übernommen werden sollten. Damit hätten die Bürger in diesem Jahr schon mit der Erhöhung der Grundsteuer B ihren Anteil zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Insofern sei es jetzt Aufgabe der Stadt, die Ausgabenseite um die vg. 1 Mio. € zu kürzen, was nicht ausschließe, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitere Budgetkürzungen vorgenommen würden.

 

Herr Roscher gibt zu bedenken, dass die Einsparungen bei den freien Trägern nicht dazu führen dürften, dass diese handlungsunfähig würden.

 

Herr Ortel bezieht sich auf die Forderung von Herrn Niehues an die Verwaltung, der Politik Einsparvorschläge zu unterbreiten. Er vertritt die Auffassung, dass auch die Politik sich in der Pflicht sehen müsse, Einsparpotenziale auszuschöpfen. Er sage diese vor dem Hintergrund des bestehenden Grundsatzes für den externen Einstellungsstopp und einiger zu besetzender Leitungsstellen in der Verwaltung.

 

Herr Lütkemeier bezieht sich ebenfalls auf die Äußerung von Herrn Niehues und stellt klar, dass die Vorlage eine Momentaufnahme dessen sei, was die Verwaltung im Augenblick einschätzen könne. Der Verwaltung sei schon bewusst, dass man sich in einigen Punkten noch in der Entwicklungsphase befinde, sodass je nach Stand im Haushaltsaufstellungs- und -beratungsverfahren das Zahlenwerk aktualisiert werden müsse. Ob die von Herrn Niehues angesprochenen Einsparungspotenziale bei den Personalkosten und den Zuwendungen an Dritte bis zur Haushaltsplaneinbringung realisiert seien, könne er, Lütkemeier, im Augenblick noch nicht absehen. Bei dem in der Vorlage enthaltenen Zahlenwerk handele es sich um maximale Obergrenzen für die Fachausschussberatungen.

 

Frau Ehrenberg ergänzt, dass die Verwaltung zu den Fachausschussberatungen Vorschläge zur Einsparung von 500.000,00 € im Bereich der Zuwendungen an freie Träger unterbreiten werde. Diese Vorschläge würden allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen haben, sodass gleichzeitig auch die Konsequenzen aufgezeigt würden. Sicherlich müssten in diesem Zusammenhang auch Kündigungen ausgesprochen werden, die aber erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Jahr umgesetzt werden könnten.

 

Frau Dr. Kordfelder macht darauf aufmerksam, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, die Verwaltung sei bislang bei der Umsetzung der Einsparvorgaben nicht aktiv gewesen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage über die Gewährung von Altersteilzeit im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2007 – 2010 Folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =      192 v. H.

Grundsteuer B       =      401 v. H.

Gewerbesteuer      =      403 v. H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio. €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000,00 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000,00 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatung in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IHK) zu planen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig