Die Verwaltung erhielt von der Politik den Auftrag, einen Masterplan für den Sport zu erarbeiten. Es gilt dabei, in eine mittelfristige Sanierungsplanung mit allen Vereinen einzutreten. Aber nicht nur vereinseigene Anlagen bedürfen einer Sanierung. Auch die städtischen Turn- und Sporthallen und die Stadionanlagen sind zum Teil stark sanierungsbedürftig. Ausgeschlossen werden darf bei einem Masterplan nicht die Umwandlung von Tennen- und Rasenflächen in Kunstrasenplätze. Rheine ist im Umkreis eine der wenigen Kommunen, die (mit Ausnahme des Hockeyplatzes beim RHTC) noch nicht über Kunstrasenplätze verfügen. Diese Plätze setzen sich immer mehr durch und gewährleisten den Fußball treibenden Vereinen den Trainings- und Spielbetrieb auch bei schlechter Witterung.

 

Zu einem aussagekräftigen Masterplan gehört ebenso die Einbeziehung der Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den Sport und die Überarbeitung des Sportentwicklungsplans 2002. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang der Schulsport.

 

Anhand der Mannigfaltigkeit der im Masterplan gestellten Aufgaben ist es der Verwaltung nicht möglich, kurzfristig diesen Plan zu erarbeiten und vorzustellen. Es sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass der gesamte Sportservice mit 2,5 Stellen besetzt ist und alle Arbeiten für die Erstellung eines Masterplanes zusätzlich zum normalen Dienstbetrieb zu erledigen sind. Um kurzfristig Ergebnisse eines Masterplanes zu erarbeiten, bedürfte es zur Unterstützung der Einsetzung einer externen Hilfe, beispielsweise im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

 

Gleichzeitig ist die Verwaltung auf die Unterstützung anderer Fachbereiche angewiesen. Nur ein Ingenieur kann Baulichkeiten begutachten, den Sanierungsbedarf und den dazu notwendigen Finanzaufwand ermitteln. Da aber auch diese Fachbereiche über ein eingeschränktes Zeitbudget verfügen, ist es nur unter großer Anstrengung möglich, gemeinsame Termine für Begutachtungen zu finden.

 

Begonnen und abgeschlossen wurde mit der Begehung der Turn- und Sporthallen und der Hochbauten der Stadien links der Ems. In naher Zukunft gilt es, das Verfahren auf die andere Emsseite zu verlagern. Danach soll die Begutachtung der Stadionanlagen im sportlichen Sektor durchgeführt werden. Erst im Anschluss daran sollen Vereine mit vereinseigenen Anlagen aufgesucht werden. Hier wird die Terminabsprache noch mehr erschwert, da Dritte einbezogen werden müssen.

 

Alle erhobenen Daten sind finanziell zu bewerten und aufzulisten. Die Priorität einer möglichen und notwendigen Sanierung muss abgesprochen und festgelegt werden.

Als letzter Schritt sollte Herr Prof. Dr. Hübner beauftragt werden, den 2002 erstellten Sportentwicklungsplan auch unter der Prämisse der demographischen Entwicklung fortzuschreiben.

 

Aufgrund der aufgezeigten Komplexität eines Masterplanes ist es der Verwaltung nicht möglich, kurzfristig Ergebnisse vorzulegen. Voraussichtlich wird sich dieser Prozess über die nächsten 1 ½ bis 2 Jahre erstrecken. Der Sportausschuss erhält in seinen jeweiligen Sitzungen über den Stand der Erarbeitung des Masterplanes laufend Informationen.