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Herr Kuhlmann verliest folgende 4 Eingaben:

 

1. Antrag des Stadtteilbeirates Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe

    vom 7. Oktober 2010

    Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe beantragt die

    Umsetzung einer Baumaßnahme für eine Signalanlage/eine Überschreithilfe

    für Fußgänger auf der Salzbergener Straße (Höhe Sandkuhle), um den Fußgängern und Radfahrern ein sicheres Überqueren der Salzbergener Straße zu ermöglichen.

   

    Stellungnahme der Verwaltung:

Von Anliegern des Kreuzherrenweges wurde bereits mit Schreiben vom 8. September 2010 ein gleich lautender Wunsch auf Errichtung einer Fußgängersignalanlage auf der Salzbergener Straße in Höhe der Einmündung Sandkuhle geäußert. Die Eingabe der Anlieger Kreuzherrenweg wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 30. September 2010 zur Kenntnis gegeben. Dort wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der betreffende Straßenabschnitt in der Zuständigkeit von Straßen NRW liege, dass aber trotzdem seitens der Verwaltung Verkehrszählungen durchgeführt werden sollen.

 

Die Verkehrszählung wurde am 5. Oktober 2010 in der Zeit von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr durchgeführt.

 

Verfahrensvorschlag:

Die Verwaltung wird das Ergebnis dieser Verkehrszählung mit dem Antrag des Stadtteilbeirates sowie den Eingaben der Anlieger Kreuzherrenweg an Straßen NRW weiterleiten mit der Bitte, eine für die Anlieger befriedigende Lösung herbeizuführen.

 

 

2. Einführung eines Bürgerhaushaltes; Bürgerantrag von Herrn Hemelt,

    Sacharowstraße 3, 48431 Rheine, gem. § 24 GO

Mit E-Mail vom 8. Oktober 2010 regt Frank Hemelt die Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Rheine an.

 

Der Bürgerhaushalt ist eine direkte Art von kommunaler Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger über mindestens Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen und entscheiden. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger dabei in einem deliberativen Prozess selbstständig, der die Verwaltung vorwiegend moderierend und beratend begleitet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu dieser Thematik wurde bereits im Mai diesen Jahres Herrn Hemelt eine umfassende Stellungnahme zugeleitet und darauf hingewiesen, dass die Einführung eines Bürgerhaushaltes mit erheblichen personellen und sonstigen finanziellen Ressourcen verbunden sei, die augenblicklich und in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen werden.

 

Verfahrensvorschlag:

Aus Sicht des Haupt- und Finanzausschusses wird derzeit keine Möglichkeit zur Einführung eines Bürgerhaushaltes gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Hemelt eine entsprechende Stellungnahme zuzuleiten.

 

 

3. Wiedereinrichtung eines Arbeitslosenzentrums; Bürgerantrag von

    Herrn Hemelt, Sacharowstraße 3, 48431 Rheine, gem. § 24 GO

Mit E-Mail vom 20. Oktober 2010 regt Frank Hemelt die Wiedereinrichtung eines Arbeitslosenberatungszentrums für erwerbslose Menschen in Rheine an.

 

Ab 1. Januar 2011 stehen wieder jährlich rund 5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes NRW sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds NRW zur Verfügung. Ein Eigenanteil wird für die Förderung vorausgesetzt. Anträge auf Landesförderung können ab sofort über die Regionalagenturen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. 80 % der Personal- und Sachkosten für eine Beratungsfachkraft sollen gefördert werden. Die Höhe der förderfähigen Sachkosten ist auf 15.600,00 € jährlich begrenzt. 20 % müssen kofinanziert werden. Je Arbeitslosenzentren werden 50 % der nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtausgaben mit Mitteln des ESF bis zu einer Höhe von 31.200,00 € gefördert. Die übrigen 50 % müssen kofinanziert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach den vorliegenden Informationen der Landesregierung richtet sich das neue Förderprogramm insbesondere an erwerbslose Menschen im Alg-II-Bezug. Zz. ist nicht bekannt, ob Einrichtungen aus Rheine das Landesprogramm nutzen wollen. Aus Sicht der Verwaltung ist für antragstellende Einrichtungen eine enge Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als Leistungsträger nach dem SGB II angezeigt. Außerdem erfordert das Förderverfahren die Vorlage eines regionalen Konsenses.

 

Verfahrensvorschlag:

Die Verwaltung wird interessierten Einrichtungen bei der Antragstellung ihre Unterstützung anbieten.

 

 

4. Graffiti am Emsufer; Eingabe von Herrn Dr. med. Josef Vinnemann,

Münsterstraße 67a, 48431 Rheine

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 regt Herr Dr. med. Vinnemann an, eine bestimmte Fläche für die Dauer von ca. einem Jahr, kostenfrei, jungen Leuten für Graffitis zur Verfügung zu stellen. Nach einem halben Jahr sollte dann über die Beseitigung bzw. Erhaltung dieser Darstellungen entschieden werden, wobei eine oder mehrere Prämien ausgesetzt werden sollten.

 

Herr Dr. med. Vinnemann beobachte seit über einem Jahr, dass am Emsufer Malereien entstehen, denen man den Charakter eines Kunstwerkes nicht absprechen könne. An den Brückenfundamenten und auch an der Schutzmauer gegen Hochwasser sei Platz im Überfluss vorhanden. Auch die Pflasterung könne man bildnerisch umfunktionieren. Hier könne eine Bildergalerie entstehen, die zudem eine Reklame für die Stadt sein könnte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Über Aktivitäten und Begleiterscheinungen der Sprayerszene wurde in den vergangenen Jahren wiederholt kontrovers diskutiert. Zwischen Polizei, Ordnungsbehörde und Jugendamt besteht Einvernehmen, dass Verschmutzungen durch Graffiti in Rheine zwar ein Problem darstellen, wenn auch nicht so gravierend wie in vielen anderen Städten. Die einzige legale Fläche unter der Ludgeribrücke in Rheine soll bestehen bleiben. Wichtig ist, dass illegale Aktivitäten konsequent verfolgt und Graffiti auf illegalen Flächen umgehend beseitigt werden.

 

Verfahrensvorschlag:

    Verweisung der Anregung an den Kriminalpräventiven Rat.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt allen Verfahrensvorschlägen zu.