Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

I/A/1700

 

Frau Hake und Herr Thalmann erläutern anhand der als Anlage3 beigefügten Folien den Handlungsbedarf für Menschen mit Behinderungen. Sie gehen dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:

 

-  Arbeit

-  Schule

-  Kindergarten

 

Anschließend beantworten Frau Hake und Herr Thalmann Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

Zum Punkt „Kindergarten“ werden folgende Informationen nachgereicht:

 

Einzugsbereich:

 

In Absprache mit dem Landschaftsverband, als zuständiger Kostenträger der Finanzierung der Plätze für Kinder mit Behinderung, und den anderen heilpädagogischen Fördereinrichtungen im Kreis Steinfurt wurden für den Dreikönig-Kindergarten folgende Einzugsbereiche vereinbart:

 

aus Rheine, Neuenkirchen und Wettringen werden Kinder mit einer geistigen, körperlichen und /oder sprachlichen Behinderung aufgenommen,

 

aus Ochtrup, Metelen, Horstmar, Laer, Altenberge und Nordwalde werden Kinder mit einer körperlichen und/oder sprachlichen Behinderung aufgenommen,

 

aus Steinfurt und Emsdetten werden Kinder mit einer sprachlichen Behinderung aufgenommen,

 

aus Rheine werden Kinder ohne Behinderung in der integrativen Gruppe aufgenommen.

 

Warteliste:

 

13 behinderte Kinder (5 Kinder aus Rheine) stehen auf der Warteliste für einen Platz im Dreikönigskindergarten. Das sind Kinder, die in den Förderkindergarten nur auf Grund fehlender Kapazitäten nicht aufgenommen wurden, obwohl ein Anspruch besteht. Die Kinder konnten mit Zustimmung der Eltern vorübergehend in integrativen Kindergärten untergebracht werden. Betroffene Kinder haben aber nach wie vor die Zusage im laufenden Kindergartenjahr, spätestens im kommenden, einen Förderplatz zu erhalten.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Handlungsbedarf für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Rheine zur Kenntnis.