Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Die Ausweitung der Denkmaleigenschaft wird seitens der Beauftragten für den Denkmalschutz befürwortet.

Herr Weßling fragt, warum ein weiteres Gräberfeld auf dem Friedhof in Richtung Stoverner Straße nicht ebenfalls in diese Ausweitung der Denkmaleigenschaft einbezogen wurde.

Herr Kurz erklärt, dass dieses Gräberfeld bereits unter anderen Gesichtspunkten unter Schutz gestellt wurde.

Frau Overesch verweist auf die Aussage in der Vorlage, nach der der Pfarrer der Gemeinde St. Dionys kein Votum abgegeben habe. Ihr sei bekannt, dass Pfarrer Lütkemöller der Ausweitung der Denkmaleigenschaft zugestimmt habe.

Herr Grüner bestätigt dieses, allerdings sei diese Zustimmung nicht im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens eingegangen.   

     


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Ausweitung der Denkmaleigenschaft des Friedhofs Königsesch auf folgende Teile:

 

-      Toranlage, bestehend aus vier Torpfeilern und drei schmiedeeisernen Gittertoren

-      zweireihige Friedhofsallee aus Roteichen mit Hauptweg und zwei Nebenwegen

-      zentrale Ehrengräberanlage mit Kriegsgräbern und Grabstätten für Zwangs- und Fremdarbeiter des Zweiten Weltkriegs

-      gestaltetes Umfeld des Kruzifixes mit den Priestergräbern und begleitenden Ahornbäumen

-      Rundweg mit zum Teil strahlenförmig verlaufenden Nebenwegen sowie die wegeseitige Klinkereinfassung der Grabstätten


Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme und Bestätigung