Herr Dr. Janning macht einige Ausführungen zur ablehnenden Haltung des NABU gegen die beabsichtigte Umnutzung des ehemaligen Rangierbahnhofes Rheine-R zu einem Gewerbegebiet. Die Ausführungen sind in dem als Anlage 3 der Niederschrift beigefügten Vermerk zusammengefasst.

 

Herr Dewenter äußert, dass er sehr enttäuscht darüber sei, dass dieses mit viel Akribie aufbereitete Projekt nun vielleicht daran scheitern werde, dass sich eine Person „querstelle“ und so die weitere Entwicklung blockiere.

 

Herr Wessling fragt, ob die Bewilligung der beantragten Fördermittel an einer Verzögerung der Projektumsetzung scheitern könne.

Herr Dr. Janning betont, dass sich gerade auf dem von Herrn Wessling angesprochenen Problem seine Sorge begründe.

 

Herr Niehues erklärt, dass durch die ablehnende Haltung des NABU dem Naturschutz ein „Bärendienst“ erwiesen werde. Die Blockade dieser 1 bis 2 Personen störe die Entwicklung des Projektes nachhaltig.

 

Herr Thüring bittet um eine Erklärung, ob es richtig sei, dass die Fläche, falls das Projekt nicht weitergeführt werden könne, von der Bahn nicht wieder in Anspruch genommen werden könne.

 

Herr Dr. Janning erklärt, dass das Areal zur Zeit noch planfestgestelltes Bahngelände sei, die Bahn aber nach dem Abschluss der Entbehrlichkeitsprüfung und der Entwidmung diese Fläche nicht wieder für Bahnzwecke nutzen werde. Zur Zeit weise der Flächennutzungsplan für dieses Gebiet noch „Bahngelände“ aus. Der südliche Teil sei ökologisch sehr wertvoll und solle auf jeden Fall als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Das ablehnende Verhalten des NABU zur Wiedernutzung der übrigen Bahnfläche als Gewerbegebiet sei kontraproduktiv zum Naturschutz. Das Vorhaben sei auch aus ökologischer Sicht durchaus sinnvoll.

 

Herr Grawe macht deutlich, dass es sich auch aus Sicht der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN um einen „nichtdurchdachten Schnellschuss“ des NABU handele.

 

Herr Dr. Janning berichtet, dass seinerzeit nicht alle Unterlagen zu dem Planungsvorhaben auf Grund von Kommunikationsproblemen innerhalb des NABU sofort an Herrn Grenzheuser weitergegeben worden seien. Die Unterlagen seien im Mai 2006 an das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW geschickt worden. Dort seien sie von Herrn Dr. Hövelmann durchgesehen und an den NABU-Kreisverband weitergegeben worden. Da Herr Dr. Hövelmann die Planung als aus ökologischer Sicht im Wesentlichen unproblematisch eingestuft habe, und da sich diese örtlichen Naturschutzvertreter nicht wieder gemeldet hätten, sei dieser auch nicht zu dem Abstimmungstermin am 21. Juni 2006 erschienen. Ohne Angaben von Gründen hätten auch Herr Kuhnen und Herr Grenzheuser diesen Termin nicht wahrgenommen. Ende August habe Herr Ebener vom Planungsbüro Hamerla bei Herrn Dr. Hövelmann nachgefragt, ob noch mit Einwendungen der Naturschutzverbände zu rechnen sei. Aus der Tatsache, dass sich der NABU-Kreisverband nicht wieder gemeldet hätte, hätte auch Herr Dr. Hövelmann geschlossen, dass der NABU-Kreisverband keine Bedenken gegen die Planung habe. Da zwischenzeitlich Einvernehmen mit allen zuständigen Behörden und Stellen ein Einvernehmen erreicht worden sei, habe man bei der Bezirksregierung die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt.

 

Am 18. September 2006 sei dann völlig überraschend das Ablehnungsschreiben von Herrn Kuhnen und Herrn Grenzheuser im Namen des NABU-Kreisverbandes per Fax eingegangen (Anlage 4). Er, Dr. Janning, habe unverzüglich Herrn Grenzheuser in einem ausführlichen Telefonat die Verfahrenssituation und das Planvorhaben näher erläutert. Hierbei habe sich herausgestellt, dass Herr Grenzheuser von dem beabsichtigten Zielabweichungsverfahren noch nichts gewusst habe. Er, Dr. Janning, habe dann in diesem und einem weiteren Telefonat Herrn Grenzheuser auf die verfahrensmäßigen Konsequenzen der Ablehnung des Vorhabens durch den NABU-Kreisverband hingewiesen und für eine klärende Aussprache vor einer abschließenden Festlegung des NABU geworben.

 

In den Telefonaten habe er erfahren, dass der NABU das Vorhaben auch wegen der geplanten Verbindungsstraße zwischen dem Münsterlanddamm (B 481) und der Hauenhorster Straße (K 77) ablehne. Der NABU sehe in dieser Verbindungsstraße einen Einstieg in die von ihm strikt abgelehnte Südtangente oder doch zumindest in die Fortführung dieser Verbindungsstraße zur K 66 und damit zur B 70 hin. Die Klarstellung, dass die Verbindungsstraße zwischen Münsterlanddamm und Hauenhorster Straße für sich einen Verkehrswert habe und daher nicht automatisch die weitere Verbindung zur B 70 hin oder gar eine emsquerende Südtangente nach sich ziehe, habe diese Vorbehalte gegen das Vorhaben „Rheine-R“ wohl nicht ganz ausräumen können. Dies gelte auch für den Hinweis, dass die speziell gegen die Weiterführung der Verbindungsstraße am Waldhügel entlang zur K 66 gerichteten Bedenken in dem eigens dafür bestimmten Planungsverfahren geltend gemacht werden könnten und daher nicht das Planvorhaben zu Rheine-R belasten sollten.

 

Insgesamt habe er den Eindruck, dass der NABU-Kreisverband das geplante Gewerbegebiet Rheine-R auf Grund eines gewissen „Sendungsbewusstseins“ ablehnen wolle, ohne sich mit den ökologischen und anderen Aspekten zu beschäftigen, die für dieses Vorhaben sprächen. Da dieses Projekt gerade auch aus ökologischer Sicht zu befürworten sei, müsse sich der NABU überlegen, ob er mit der Ablehnung dieses Vorhabens dem Anliegen des Naturschutzes schaden könne.

 

Herr Dewenter schließt sich dieser Meinung an und äußert seine Hoffnung, dass auch der NABU noch zu dieser Erkenntnis komme.

 

Weitere Informationen und Eingaben liegen nicht vor.

 

Herr Dr. Janning erklärt, dass die in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse ausgeführt wurden bzw. noch ausgeführt werden.