Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Schröer gibt einige Ausführungen zur Vorlage und zum Verfahren. Auf Nachfrage erklärt er, dass eine Durchfahrt, auch mit dem Fahrrad in Zukunft nicht mehr möglich sei.    


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, die zwei Teilstücke der Hünenborgstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 119, Flurstück 598 tlw. und 642 tlw., einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen und für die Straßenabschnitte eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist. Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig