Herr Schröer verweist auf eine Eingabe zur Errichtung eines Kreisverkehres an der Kreuzung Sonnenstraße/Windmühlenstraße bzw. um eine Einrichtung von Überschreithilfen, falls ein Kreisverkehr nicht zu realisieren sei. Er erläutert, dass die Errichtung dieses Kreisverkehres bereits diskutiert und als Maßnahme in die Prioritätenliste „Straßen in Siedlungsgebieten“ für das Jahr 2014 aufgenommen worden sei. Aus Sicht der Verkehrsplanung sei die Einrichtung von Überschreithilfen an dieser Stelle nicht sinnvoll, weil diese dann aufgrund der Abbiegespuren sehr weit vom Knotenpunkt abgerückt werden müssten. Seitens der Verwaltung sei vorgesehen, die Eingabe wie beschrieben zu beantworten.