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Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.


Beschluss:

 

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1    NABU-Kreisverband Steinfurt e.V. Drosselstr. 10, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 4. Januar 2010

 

Abwägungsempfehlung:

Hinweis: zur besseren Übersicht wird die in den Anregungen enthaltene Gliederung übernommen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der geplanten Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form nicht zugestimmt wird.

 

1.1 Anlass der Planung

Im Umfeld der Stadthalle und des City-Club-Hotels sind durch verschiedene Akteure unterschiedliche Projekte angestoßen worden, die zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden müssen. Einzelne Projekte sind bereits realisiert (Bebauung der Tiefgarage an der Stadthalle), andere stehen kurz vor der Umsetzung (Bebauung der Fläche südlich eec, östlich der Stellplatzanlage am City-Club-Hotel; Neugestaltung der Verkehrsfläche/Fußgängerbereich zwischen Stadthalle, eec, Neubebauung Tiefgarage Stadthalle) bzw. sind in der Planungsphase (Neugestaltung Außengastronomie an der Stadthalle und Neuplanung einer Außenterrasse am City-Club-Hotel). Die Aufzählung belegt, dass tatsächlich eine Vielzahl von Projekten im Umfeld der Stadthalle in der Diskussion steht. Die Inhalte der 8. Änderung sind ein Baustein in der Realisierung der angesprochenen Umgestaltung.

 

Bezüglich der Größenordnung der in Frage stehenden Außengastronomie ist festzuhalten, das nach dem aktuellen Stand der Planung insgesamt eine knapp 200 m² große Terrasse geplant ist. Davon sind bereits – entsprechend den rechtskräftigen Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 208 – ca. 98 m² planungsrechtlich gesichert, durch das Änderungsverfahren sollen weitere ca. 93 m² hinzukommen, zuzüglich einer Treppenanlage von ca. 18 m². Diese Zahlen belegen, dass es sich keineswegs um eine massive Erweiterung von Bauflächen handelt, sondern – im Verhältnis zu den bestehenden Baurechten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – lediglich eine geringfügige Veränderung darstellt.

 

Für die projektierte Änderung des Bebauungsplanes wird ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen der Planinhalte auf Fauna und Flora untersucht. Zusätzlich sind qualifizierte Büros beauftragt worden, vermutete Vorkommen von Orchideen und der Zauneidechsen zu untersuchen. Auch die Ergebnisse der Gutachten gehen in den Umweltbericht ein. Der Umweltbericht schlägt auch Ausgleichsmaßnahmen für die aus der Änderung resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft vor, sodass die angesprochenen Interessen – Natur- und Artenschutz – im notwendigen Umfang im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden.

 

Die Stadt Rheine ist bemüht, die Ems als Standortfaktor in das Bewusstsein von Einwohnern, Besuchern und auch gewerblichen Einrichtungen zu rücken. Insbesondere die Innenstadt kann von diesem Standortfaktor profitieren. Es werden deshalb alle privaten Initiativen unterstützt, die das Erleben der Ems als gestalterisches Element hervorheben können. Die Gestaltung des Emsufers ist hier ein entscheidender Beitrag. Im Rahmen der Regionalen ist bereits ein Anfang gemacht worden mit dieser Neugestaltung (u.a. Sitzterrassen auf der Westseite/Emstribüne, Umgestaltung des östlichen Emsufers zwischen Nepomukbrücke und Stadthalle). Die Anlage einer Außengastronomie am City-Club-Hotel ist ein weiterer – privater – Baustein in der Neugestaltung der Uferbereiche in der Innenstadt  von Rheine.

 

4.2 Zustand von Natur und Landschaft:

Die Begründung zum Bebauungsplan nimmt unter Punkt 4.2 nur eine kurze Darstellung des Zustandes von Natur und Landschaft auf. Die detaillierte und ausführliche Bestandsaufnahme erfolgt im Umweltbericht. Damit werden insgesamt Wiederholungen in der Begründung vermieden. Der vorgetragenen Anregung bezüglich des möglichen Vorkommens von Zauneidechsen ist insofern Rechnung getragen worden, dass zwischenzeitlich durch ein Fachbüro das mögliche Vorkommen von Zauneidechsen untersucht worden ist (Bestandserfassung der Zauneidechse, Büro für Biologische Umwelt- Gutachten Schäfer, Telgte, Juni 2009). Als Ergebnis ist festzuhalten, dass im Untersuchungsgebiet weder Zauneidechsen noch andere Reptilienarten festgestellt werden konnten. Der Umweltbericht, der zur möglichen Offenlage des Änderungsentwurfes erstellt wird, geht auf dieses Gutachten näher ein.

 

4.7 Denkmalpflege

Der Anregung hinsichtlich der historischen Bedeutung des Änderungsbereiches wird in der Weise gefolgt, als auch in der Begründung Bezug genommen wird auf die Emsfurt (vgl. Punkt 4.1). Durch die Außenterrasse wird dem historischen Ort nicht die Würde genommen, vielmehr bietet sich die Möglichkeit, den Ort in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken bzw. wahrnehmbar zu machen.

An anderen Stellen im Stadtgebiet ist es durch die Ermöglichung von Außengastronomiebereichen bereits gelungen, den Ort zu beleben, zum Teil auf öffentlichen Flächen (am Falkenhof) oder auch durch private Initiativen (Vorplatz Wirtschaftskontor).

 

5.2 Art und Maß der baulichen Nutzung:

Wie bereits unter Punkt 1.1 dargestellt, wird durch die Inhalte der projektierten Bebauungsplanänderung lediglich eine Fläch von ca. 93 m² umgewandelt von „öffentliche Grünfläche“ in „Kerngebiet“. Dieser Wert verdeutlicht, dass es sich nicht um eine erhebliche Zunahme handelt. Zudem wird die Versiegelung - entsprechend den Inhalten des Umweltberichtes – ausgeglichen.

 

IV: Umweltbericht:

Es wird festgestellt, dass während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung noch kein Umweltbericht vorlag. Die Aussagen aus der Anregung beziehen sich vielmehr auf die „vegetationskundliche und floristische Kartierung auf einer Fläche am City-Hotel in Rheine“ des Büros LökPlan, Anröchte vom Juni 2009. Diese Untersuchung wurde von der Stadt Rheine in Auftrag gegeben, um insbesondere der Frage nachzugehen, ob im Änderungsbereich Orchideen vorkommen. Die Untersuchung der Fauna war nicht Gegenstand dieser Analyse. Hierzu werden im Umweltbericht, der mittlerweile vorliegt, Aussagen getroffen. Auch auf die Flora im Änderungsbereich wird im Umweltbericht detailliert eingegangen.

 

Hinsichtlich der Fragestellung, ob es sich beim in Frage stehenden Kalkmagerrasen um ein Biotop gem. § 62 Landschaftsgesetz NRW handelt, ist zwischenzeitlich eine eindeutige Klärung erfolgt. Das für entsprechende Unterschutzstellungen zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat nach einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass keine Einstufung als gesetzlich geschütztes Biotop vorgenommen werden kann.

 

In einem neutral moderierten Gespräch zwischen Vertretern des NABU, des Hotelbetreibers und der Stadt Rheine ist eine Einigung über die Lage der Hotelterrasse erzielt worden. Dieser neue Standort bietet durch Verlagerung der Terrasse in süd-östlicher Richtung bzw. Einkürzung im westlichen Abschnitt den Vorteil, dass gegenüber der ursprünglichen Planung eine deutlich geringere Fläche des Kalkmagerrasens in Anspruch genommen wird. Die neue Lage der Terrasse ist in den Änderungsentwurf zur Offenlage eingearbeitet worden. Damit wird der Anregung des NABU nach Verlegung Außengastronomie entsprochen und die Sicherung des wertvollen Florenstandortes ist möglich.

 

Die rechtlichen Bedenken des NABU – insbesondere in Hinblick auf die Frage, ob es bei dem Kalkmagerrasen um ein § 62- Biotop handelt und das mögliche Vorkommen von Zauneidechsen – sind damit insgesamt entkräftet. 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 4. Januar 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Den Anregungen wird gefolgt, die textlichen Hinweise werden entsprechend ergänzt und die Begründung korrigiert.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    LWL-Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster

          Stellungnahme vom 14. Dezember 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung wird gefolgt, in den Änderungsentwurf wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.3    PG Geoinformatik, Stadt Rheine, 38427 Rheine

          Stellungnahme vom 18. Dezember 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung wird gefolgt, in Absprache mit der PG Geoinformatik erfolgt eine Umformulierung des entsprechenden Hinweises für den Änderungsentwurf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die nördliche Grenze des Flurstücks 783, Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,

im Osten:    durch die östliche Grenze der Flurstücke 783 und 671, Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,

im Süden:    durch die nördliche Seite der Straße „Timmermanufer“,

im Westen:  durch die westliche Grenze der Flurstücke 1055 und 1126, durch eine geradlinige Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 1126 in südlicher Richtung bis zur nördlichen Seite der Straße „Timmermanufer“.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig