Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

1:12:00

 

Herr Schöpper verweist auf die Vorlage.

 

Herr Dörnhoff teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie dem jetzt vorliegenden Satzungsvorschlag zustimmen wolle.

 

Herr Bietmann stellt für die SPD-Fraktion einige Änderungsanträge zu einzelnen Punkten der Satzung.

 

Zu § 4 Abs. 3 Nr. 7 der Satzung möchte die SPD-Fraktion ihren Vorschlag „einen/eine Vertreter/in muslimischer Religionsgemeinschaften“, den die Verwaltung mit Hinweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 7 AG KJHG zurückgewiesen hat, doch noch in die Satzung einbringen. Nach § 5 Abs. 3 AG KJHG wäre es möglich, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören.

 

Die Verwaltung macht den Verfahrensvorschlag, dass der Rat zunächst auf Grund eines noch zu stellenden Antrages entscheiden solle, ob er den Jugendhilfeausschuss um einen/eine Vertreter/in muslimischer Religionsgemeinschaften als beratendes Mitglied erweitern wolle. Dann müsste im Nachhinein die Satzung in diesem Punkte angepasst werden.

 

Herr Bietmann bedauert, dass man damit heute keine Entscheidung träfe, zieht seinen Änderungsantrag aber zurück.

 

 

Zu § 6 Abs. 2 Nr. 23 der Satzung möchte die SPD-Fraktion ihren Vorschlag „die  Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung für Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 und 3 und § 19 Abs. 3 KiBiz)“, den die Verwaltung mit Hinweis, dass die Jugendhilfeplanung als Oberbegriff die Bedarfsfeststellung enthalte, doch noch in die Satzung einbringen. Gegebenenfalls könne man das Wort „und“ durch „insbesondere“ ersetzen.

 

Die übrigen Ausschussmitglieder sehen keine Notwendigkeit die Bedarfsfeststellung für Tageseinrichtungen für Kinder zusätzlich zu erwähnen, da sie bereits durch den Begriff Jugendhilfeplanung mit erfasst werde.

 

Dieser Änderungsantrag wird mit 9 Nein-Stimmen gegen 3 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zurückgewiesen.

 

 

 

Den § 6 Abs. 2 der Satzung möchte die SPD-Fraktion um die Nr. 27 ergänzen: die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten. Diesen Vorschlag hatte die Verwaltung mit Hinweis, dass es in Rheine keine sozialen Brennpunkte im Sinne des ehemaligen Kindergartengesetzes gäbe, nicht in den Beschlussvorschlag übernommen.

 

Die Verwaltung bekräftigt ihre Meinung, dass es in Rheine keinen sozialen Brennpunkt gäbe und es deswegen auch keinen Grund gäbe diese Formulierung in die Satzung mit aufzunehmen.

 

Dieser Änderungsantrag wird mit 8 Nein-Stimmen gegen 3 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zurückgewiesen.

 

 

 

Den § 6 Abs. 2 der Satzung möchte die SPD-Fraktion um die Nr. 30 ergänzen: Stellungnahme zur Abgrenzung der Aufgaben des Jugendamtes von denen anderer Stellen der Verwaltung. Diesen Vorschlag hatte die Verwaltung mit Hinweis, dass die Abgrenzung der Aufgaben des Jugendamtes Aufgabe der Bürgermeisterin im Rahmen ihrer Organisationshoheit sei, sofern es nicht gesetzlich geregelt sei, nicht in den Beschlussvorschlag übernommen.

 

Die Verwaltung bekräftigt ihre Meinung, dass dieser Vorschlag in die Organisationshoheit der Bürgermeisterin eingreife und deswegen nicht in die Satzung eingebracht werden dürfe. Es sei dem Jugendhilfeausschuss jedoch unbenommen weiterhin Stellungnahmen abzugeben.

 

Den § 6 Abs. 2 der Satzung möchte die SPD-Fraktion um die Nr. 31 ergänzen: Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden über Entscheidungen, an denen er beteiligt war. Diesen Vorschlag hatte die Verwaltung mit Hinweis, dass die Ausführung der Beschlüsse obläge der Bürgermeisterin, nicht in den Beschlussvorschlag übernommen.

 

Die Verwaltung bekräftigt ihre Meinung, dass dieser Vorschlag in die Rechte der Bürgermeisterin eingreife und deswegen nicht in die Satzung eingebracht werden dürfe. Es sei dem Jugendhilfeausschuss jedoch unbenommen auch hier Stellungnahmen abzugeben.

 

Beide Änderungsanträge zu Ziffer 30 und 31 werden gemeinsam mit 8 Nein-Stimmen gegen 3 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zurückgewiesen.

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über die gesamte Satzung abstimmen.

 


Beschluss:

 

Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           10 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen