Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 5, Enthaltungen: 1

3:27:20

 

Herr Kuhlmann weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass zwischen dem Kreis, der Naturschutzstiftung, den Technischen Betriebe Rheine AöR und der Stadt Rheine eine gemeinsame Vereinbarung für die Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Querspange und des Regenrückhaltebeckens unterzeichnet worden sei. Diese Vereinbarung sei zwingende Voraussetzung für den Satzungsbeschluss und liege ihm inzwischen von allen Beteiligten unterzeichnet vor. Die BEV-Südfläche sei nach wie vor nicht Bestandteil der Kompensationsflächen und würde dieses, auch wenn es von außen teilweise anders dargestellt werde, auch nicht werden. Der Kreis werde in der Vereinbarung nach wie vor als Baulastträger der Querspange genannt.

 

Ferner erklärt Herr Kuhlmann in Bezug auf die BEV-Südfläche, dass Stadt und Naturschutzstiftung sich jetzt endgültig über die Vertragsinhalte, wie Umfang des Rückbaues, Art der Pflegemaßnahmen etc., abgestimmt hätten. Daneben habe die Verwaltung gegenüber dem Ministerium und der Bezirksregierung den Antrag auf Förderung aufrechterhalten und die Zusicherung bekommen, dass es hierüber einen Förderbescheid geben werde. Allerdings bleibe der Umfang der Förderung noch abzuwarten. Für den jetzigen Beschluss habe das aber keine Bedeutung, wohl aber für die weitere Diskussion, weil auch die ökologische Aufwertung der Südfläche nach vorne gebracht werden solle.

 

Herr Holtel stellt fest, dass es bei diesem Bebauungsplan nicht um die Entscheidung gehe, ob auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofes entweder ein Gewerbegebiet oder ein Raum für Ökologie geschaffen werde. Vielmehr sei darüber zu entscheiden, wie viel Gewerbefläche sich die Stadt Rheine im Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofes aus ökologischer Sicht und insbesondere auch aus finanziellen Gründen erlauben könne. Spätestens nach den letzten Entscheidungen auf Kreis- und Landesebene sollte der Rat der Stadt Rheine die Gelegenheit zum Umdenken nutzen, denn gestern in den späten Abendstunden habe der Kreistag die Entscheidung getroffen, sich nicht an der Finanzierung der Querspange der K 66 n zu beteiligen. Diese Entscheidung habe zur Folge, dass die Kosten für die Querspange in Höhe von 12 Mio. € von der Stadt Rheine zu tragen seien. Und wenn der Kreis sich an diesen Kosten nicht beteilige, dann sei auch eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fraglich. Leider sei auch die Information über die Kürzung der Städtebaufördermittel in Rheine noch nicht angekommen, zumindest lägen der FDP-Fraktion bisher keine Informationen darüber vor, dass die Städtebauförderungsmittel für Rheine R von 2,839 Mio. € auf 1,449 Mio. € gekürzt worden seien.

Wenn der Rat dann heute den Bebauungsplan 307 beschließe, dann müsse er auch erklären, woher die fehlenden 3,89 Mio. €, die vom Kreis und Land nicht mehr gezahlt würden, herkommen sollten. Ob überhaupt GVFG-Mittel für die Querspange bereitgestellt würden, sei aus heutiger Sicht ebenfalls fraglich.

 

Zu den ökologischen Problemen im Gewerbepark Rheine R habe die FDP-Fraktion in den bisherigen Ausschusssitzungen bereits umfangreich Stellung bezogen. Diese Problematik sei auch in der Vorlage über mehrere 100 Seiten aufgearbeitet worden und sei auch Bestandteil einer umfangreichen Stellungnahme des NABU.

 

Die FDP-Fraktion werde jedenfalls aus den vg. Gründen den Bebauungsplan 307, Kennwort: "Gewerbepark Rheine R", weiterhin ablehnen.

 

Herr Kuhlmann merkt kritisch an, dass Herr Holtel die Verwaltung nicht schon im Vorfeld über den angeblichen Beschluss des Kreistages in Kenntnis gesetzt habe. Dieser Beschluss würde der vom Landrat unterzeichneten gemeinsamen Vereinbarung entgegenstehen, denn der Landrat habe vorgestern eine Erklärung unterschrieben, wonach der Kreis weiterhin Baulastträger der Querspange sei. Damit sei auch die Finanzierung der Straße verbunden. Im Übrigen werde in allen Verträgen von der K 66 n gesprochen und K stehe für Kreisstraße.

 

Herr Niehues verweist aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die umfangreiche Stellungnahme der CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“. Aus der CDU-Kreistagsfraktion habe er die Rückmeldung erhalten, dass der Antrag der Grünen auf Aufgabe der K 66 n keine Zustimmung gefunden habe. Daher interpretiere er die Rechtslage ebenso wie Herr Kuhlmann. Über die Finanzierung der Querspange über den Kreisanteil hinaus sollte man nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sprechen.

 

Herr Reiske erinnert an die sehr intensiven und kontroversen Diskussionen zu Rheine R in den letzten 10 Jahren. Seitdem habe sich viel getan. Er persönlich würde sich wünschen, dass das Gewerbegebiet am Wasserturm ende, sodass man auf die Querspange verzichten könne. Bei einer schwachen Entwicklung des Gewerbegebietes könne dieser Wunsch immer noch realisiert werden. Er werde sich jedenfalls bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Herr Grawe werde dem Beschlussvorschlag zustimmen und Herr Mau werde ihn ablehnen.

 

Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass er sich soeben die Beratungsvorlage des Kreises angesehen habe. Daraus sei nicht ersichtlich, dass die K 66 n aufgelöst worden sei.

 

Herr Roscher stellt fest, dass die Stadt Rheine dringend zusätzliche Gewerbeflächen benötige. Hierzu diene der vorliegende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbepark Rheine R". Wenn dieses Gewerbegebiet dann später erschlossen werde, benötige man auch eine Entlastung für die Hauenhorster Straße. Lt. bestehenden Gutachten sei die geplante Querspange an der vorgesehenen Stelle die günstigste durchführbare Möglichkeit. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag heute auch zustimmen.

 

Herr Holtel kritisiert, dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung nichts zur Kürzung der Städtebaufördermittel gesagt habe, die bereits seit Mitte Juni 2010 bei der Bezirksregierung thematisiert werde.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass die Stadt Rheine hierzu sogar eine Petition auf den Weg gegeben habe.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 004/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 004/09) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           36 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die geringfügige Reduzierung der Fläche, die gekennzeichnet ist als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, durch die Umformulierung der textlichen Festsetzung Nr. 1.8 „Artenschutz“ sowie die Änderung und Ergänzung von textlichen Hinweisen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit durch die lediglich klarstellenden Hinweise bzw. durch diese marginale Korrekturen nicht unmittelbar betroffen wird

sowie

c)      die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der o.g. Änderung ebenfalls zugestimmt haben bzw. diese gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           36 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 514)

wird der Bebauungsplan Nr. 307, Kennwort: "Gewerbepark Rheine R", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           36 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung