Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 18, Enthaltungen: 1

2:25:10

 

Herr Ortel verweist auf den Antrag der Fraktion Alternative für Rheine vom 21. September 2010 und erklärt, dass hiermit die vor ca. einem Jahr beschlossene Hundesteuersatzung der Stadt Rheine modifiziert werden solle, indem für eine Minderheit von Hundebesitzern, die mehr als nur einen Hund halten würde, eine unbillige Härte zu beseitigen sei. Neben dem Gerechtigkeitsgedanken würden auch noch Mehreinnahmen in Höhe von knapp 10.000,00 € erzielt. Die dem Rat nun zur Beschlussfassung vorliegende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sehe erheblich höhere Steuereinkünfte vor.

Herr Ortel bittet darum, den Änderungsantrag der AFR, nämlich für jeden nicht gefährlichen Hund eine Steuer in Höhe von 60,00 € zu beschließen, vorab zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Reiske stellt klar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Vorschlag der AFR nicht zustimmen werde. Seine Fraktion hätte sich lieber dem Ursprungsvorschlag der Verwaltung angeschlossen, der eine deutlich höhere Steuereinnahme von ca. 70.000,00 € zur Folge gehabt hätte. Dieses wäre auch aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Rheine nachvollziehbar gewesen.

 

Herr Roscher ergänzt, dass die SPD-Fraktion nicht nur dem Vorschlag der AFR, sondern auch der mit Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Empfehlung an den Rat nicht zustimmen werde. Vielmehr habe seine Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, dem Satzungsentwurf der Verwaltung zu entsprechen, diesen aber mit Sicherheitsfaktoren zu belegen, wie z. B. die Durchführung eines Wesenstestes beim Hund oder den Besuch eines Hundeführerlehrganges durch den Hundebesitzer. Bei Einhaltung dieser Sicherheitsfaktoren hätte man die Hundesteuer und damit die Steuerbelastung für die Betroffenen reduzieren können.

 

Herr Niehues erläutert, die CDU-Fraktion habe nach der letztjährigen Anpassung der Hundesteuersatzung die lebhafte Diskussion der Hundebesitzer bezüglich der Progression für Mehrhundebesitzer wahrgenommen und sich für eine Korrektur ausgesprochen. Da die Hundesteuereinnahmen bei der Haushaltslage der Stadt Rheine insgesamt nicht reduziert werden sollten, hätte man die Steuer für den ersten und zweiten Hund etwas angehoben. Die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. November 2010 stelle nach Meinung der CDU-Fraktion eine moderate und annehmbare Lösung dar.

 

Herr Holtel stimmt den Ausführungen von Herrn Niehues zu und merkt an, dass die vom HFA vorgeschlagene Steuer für den ersten Hund identisch sei mit dem Vorschlag im Antrag der Fraktion AFR. Im Übrigen glaube er, dass bei dem einen oder anderen Hundebesitzer, der mehrere Hunde halte, auch die Möglichkeit auf Erzielung von Einnahmen bestehe, mit denen die Hundesteuer verrechnet werden könne.

 

Frau Dr. Kordfelder stellt anschließend den Antrag der Fraktion AFR vom 21. September 2010 mit der Berechnungsgrundlage für die Hundesteuer bei 60,00 € je Hund mit Ausnahme der gefährlichen Hunde zur Abstimmung.

 

Dieser Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 4 dieser Niederschrift beigefügte Änderung der Hundesteuersatzung.


Abstimmungsergebnis:           23 Ja-Stimmen

                                             18 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung