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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 21.12.2010 den § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

§ 3   Höhe der Gebühren

 

(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach Art, Größe und Anzahl der Abfallbehälter bzw. -säcke sowie nach dem Abfuhrrhythmus.

 

(2) Die Jahresgebühr beträgt:

 

a)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 80 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

159,28 €

b)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 120 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

186,67 €

c)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 240 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

268,83 €

d)

für jeden Restabfall-Container mit einem

Fassungsvermögen von 1,1 cbm

bei 14-tägiger Entleerung

bei wöchentlich einmaliger Entleerung

bei wöchentlich zweimaliger Entleerung

bei wöchentlich viermaliger Entleerung

 

 

740,01 €

1.420,40 €

2.781,19 €

5.562,40 €

e)

für jede 120-l-Bio-Tonne bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

84,07 €

f)

für jede 240-l-Bio-Tonne bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

117,61 €

g)

für jeden Bio-Container mit einem

Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei

14-tägiger Entleerung

 

 

509,56 €

 

Außerdem werden folgende Einzelgebühren erhoben:

h)

für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen

von 70 l (einschl. Abfuhr) pro Sack

 

3,35 €

i)

für jede Änderung der Müllgefäßgröße

bzw. der Anzahl der auf dem Grundstück

aufgestellten Abfallbehälter für die

Restmüll- bzw. Biomüllsammlung

12,75 €

j)

für die Auslieferung oder Abholung

einer Altpapiertonne

10,20 €

 

(3) Die Anlieferungen bei den Grünannahmestellen (Am Bauhof und Moorstraße) sind gegen Zahlung einer Gebühr von 2,50 Euro je Pkw bzw. 5,00 Euro je Pkw-Kombi möglich.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig