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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 21.12.2010 den § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" in der nachfolgenden Form zu beschließen:
§ 3
Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet
sich nach Art, Größe und Anzahl der Abfallbehälter bzw. -säcke sowie nach dem
Abfuhrrhythmus.
(2) Die Jahresgebühr beträgt:
a) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 80 l
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
159,28 € |
b) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 120
l bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
186,67 € |
c) |
für jedes Restabfallgefäß
mit einem Fassungsvermögen von 240
l bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
268,83 € |
d) |
für jeden
Restabfall-Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1
cbm bei 14-tägiger Entleerung bei wöchentlich
einmaliger Entleerung bei wöchentlich
zweimaliger Entleerung bei wöchentlich
viermaliger Entleerung |
740,01 € 1.420,40 € 2.781,19 € 5.562,40 € |
e) |
für jede 120-l-Bio-Tonne
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
84,07 € |
f) |
für jede 240-l-Bio-Tonne
bei 14-tägiger Entleerung
einschl. der Kosten für die Gestellung des
Gefäßes |
117,61 € |
g) |
für jeden Bio-Container
mit einem Fassungsvermögen von 1,1
cbm bei 14-tägiger Entleerung |
509,56 € |
Außerdem werden folgende
Einzelgebühren erhoben: |
||
h) |
für Müllsäcke mit einem
Fassungsvermögen von 70 l (einschl.
Abfuhr) pro Sack |
3,35 € |
i) |
für jede Änderung der
Müllgefäßgröße bzw. der Anzahl der auf
dem Grundstück aufgestellten
Abfallbehälter für die Restmüll- bzw.
Biomüllsammlung |
12,75 € |
j) |
für die Auslieferung oder
Abholung einer Altpapiertonne |
10,20 € |
(3) Die Anlieferungen bei den
Grünannahmestellen (Am Bauhof und Moorstraße) sind gegen Zahlung einer Gebühr
von 2,50 Euro je Pkw bzw. 5,00 Euro je Pkw-Kombi möglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig