Herr Herbert Inkmann, Herr Johannes Tiltmann und Herr Franz-Josef Niehoff von der Polizei Rheine referieren zum TOP.

 

Herr Inkmann gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die Arbeit der Polizei vor dem Hintergrund von Zuwanderung.

 

Der Kriminalhauptkommissar erklärt, dass es keine gesicherten Zahlen bzgl. der Kriminalität von Zuwanderern allgemein gibt. Der Hintergrund ist eine politische Entscheidung vom 2008/2009. Demnach dürfen keine polizeilichen Daten in Form von Statistiken erhoben werden, die gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen. Danach darf keiner wegen seiner Abstammung diskriminiert werden. Statistiken gibt es nur über Tatbeteiligte mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

 

Herr Herbert Inkmann betont, dass Kriminalität in keinem direkten Zusammenhang mit Migration steht. Vielmehr beeinflussen sozialer Stand, Bildung, Lebensalter, gesellschaftliche Teilhabe usw. das Vorkommen von Kriminalität. Da diese Determinanten aber bei allen Zuwanderern ähnlich sind, können die Ausländerstatistiken mit der gebotenen Vorsicht auf die Lage der Migranten allgemein übertragen werden.

 

Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Verlauf der anschließenden Aussprache erhebt sich eine Diskussion, dass durch Nennung von ausländischen Namen und Herkunft in der Presse-Berichterstattung der Eindruck entsteht, dass Migranten besonders oft kriminell seien. Die Polizei betont, dass sie nur bei Fahndungsaufrufen Hinweise auf eine vermutliche ausländische Täterschaft veröffentlicht.

 

Häufig spielt bei Straftaten der übermäßige Genuss von Alkohol eine Rolle. Das gilt besonders bei Roheitsdelikten. Insgesamt ist die Stadt Rheine aber nicht als Brennpunkt für Kriminalität zu bezeichnen, bedenkt man ihre relative Anziehungskraft als Oberzentrum im Kreis Steinfurt.

 

 

Herr Franz-Josef Niehoff informiert darüber, dass es ein großer Wunsch der Landesregierung ist, dass viele Migranten den Polizeiberuf ergreifen.

 

Er berichtet, dass jährlich ca. 1000 Polizisten eingestellt werden. 15% der Bewerber und ca. 7% der Eingestellten haben Migrationshintergrund. Weiter erklärt er dazu, dass auch ein Ausländer auf Antrag beim Innenminister NRW den Beamtenstatus erlangen kann.

 

Die genaueren Voraussetzungen für den Polizeiberuf findet man auf folgender Internetseite: www.polizei.nrw.de

 

Herr Niehoff bittet um Unterstützung des Integrationsrates, im eigenen Familien- und Freundeskreis für den Beruf Polizist zu werben.

 

 

Herr Johannes Tiltmann, der beim Kreis Steinfurt als Kontaktbeamter für muslimische Institutionen tätig ist, gibt Auskunft über seinen Aufgabenbereich.

 

Zu seinen Aufgaben gehört die Kontaktpflege zu den verschiedenen Moscheen im Kreis Steinfurt.

 

Aber auch die Aufklärung in den Polizeiwachen bezüglich der Sitten und Bräuche des Islams gehören zu seinem Aufgabenbereich.

 

Herr Tiltmann bittet um Kontaktaufnahme seitens der muslimischen Mitglieder des Integrationsrates. Er ist für jede Idee und Anregung, die seine Arbeit betreffen, dankbar. Er ist zu erreichen unter folgender Adresse:

 

Kreispolizeibehörde Steinfurt

Herr Johannes Tiltmann

Kriminalhauptkommissar

Kontaktbeamter für muslimische Institutionen

Gartenstraße 40

48431 Rheine

Telefon: 05971 938-1391

Mobil: 0170 337 4915

Email: johannes.tiltmann@polizei.nrw.de

 

Der Vorsitzende Herr Murali bedankt sich im Namen des Integrationsrates bei den drei Herren von der Polizei für die ausführliche Darstellung ihrer Arbeit.