00:09:05

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass die Vorlage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 z großes öffentliches Interesse hervorgerufen habe. Die Verwaltung habe einen städtebaulich ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, der allen Beteiligten gerecht werde. Er erläutert diesen Vorschlag in allen Einzelheiten.

 

Herr Bonk kann den Ausführungen der Verwaltung folgen. Bei einer Ortsbesichtigung konnte er nur zwei Anlieger finden, die von der Änderung des Bebauungsplanes betroffen sind. Der Vorschlag aus der Anliegerschaft komme für die CDU-Fraktion nicht infrage, da die Anbindung der Schmalestraße dann zu Lasten des Kinderspielplatzes gehen würde.

 

Herr Löcken kann den Ausführungen der CDU-Fraktion folgen. Die SPD-Fraktion werde dem Vorschlag zustimmen.

 

Herr Grawe begrüßt das Engagement der Anwohner, dennoch hält er den Lösungsvorschlag der Verwaltung für ausgewogen, und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Dr. Koch gibt zu bedenken, dass die von den Anwohnern als erhaltenswert gekennzeichnete Grünfläche seines Wissens nie von Kindern zum Spielen genutzt wurde. Zugunsten des Änderungsbeschlusses könne auf die Grünfläche verzichtet werden.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

1.1    Anlieger des Pirolweges und der Schützenstraße;

         Schreiben vom 21. Juni 2010

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil durch die Verlagerung der Grünfläche als Sperre für den Kfz-Verkehr vom südlichen Planbereich in den nördlichen Planbereich die vorhandene Spielplatzfläche auf ganzer Länge (ca. 35 m ) von der neuen Planstraße tangiert wird, und dieses wäre eine deutliche Gefährdung für die spielenden Kinder.

Um die angrenzende Spielplatzfläche vom Kfz-Verkehr abzuschirmen, ist die Unterbrechung des Sperberweges mit einer Grünanlage, die nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gemacht wird, unbedingt im südlichen Planbereich anzuordnen.

Bezüglich des verbleibenden Sperberweges, der eine Länge von ca. 65 m aufweist und lediglich 6 Grundstücke erschließt, ist ein Wendeplatz am Ende des Sperberweges aufgrund der relativ kurzen Länge nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Anlieger des Pirolweges und der Schützenstraße ;

Schreiben vom 1. Oktober 2010 mit 223 Unterschriften, davon 81 Unterschriften (inkl. 19 Unterschriften vom Marienstift) aus der näheren Umgebung (Schützenstraße/Jägerstraße/Pirolweg/Schmalestraße/Sperberweg/
Schorlemerstraße)

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die Anlegung einer Stichstraße, die nur an die Schorlemerstraße angebunden werden soll, wegen der Länge dieser Stichstraße von ca. 130 m einen Wendehammer erfordert, der für das maßgebliche Bemessungsfahrzeug (3-achsiges Müllfahrzeug) mit dem entsprechendem Flächenverbrauch ausgelegt werden müsste.

Aus verkehrlicher Sicht ist diese Lösung abzulehnen, da hierdurch der gesamte Verkehr über die Schorlemerstraße (Caritas-Altenwohnanlage Marienstift) abgeleitet werden müsste. Bei einem Anschluss der Planstraße sowohl an die Schorlemerstraße als auch an den Pirolweg wird eine gleichmäßige (geringe) Belastung beider Straßen erreicht.

 

Die Einmündung der Planstraße in den Pirolweg wird mit einem Radius von

r= 6 m ausgerundet. Dies ist das normale Maß bei verkehrsberuhigten Bereichen. Da dieser Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen.

 

Die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen, wurde jedoch nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz (Kiebitznest), ca. 235 m lang, ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche (Flurstück 673), ca. 650 m², verzichtet werden.

 

Durch die Lage der Planstraße und durch die Unterbrechung des Sperberweges im südlichen Planbereich für den Kfz-Verkehr wird auf den Spielplatz besonders Rücksicht genommen. Die Planstraße führt lediglich auf einer Länge von ca. 10 m an der Spielplatzfläche entlang. Dieser Bereich ist bereits dicht mit Sträuchern bewachsen und durch das Aufstellen eines Zaunes ist eine Gefährdung für die spielenden Kinder ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.3    Anlieger des Pirolweges;

Schreiben vom 1. Oktober 2010

 

 


Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die Anlegung einer Stichstraße, die nur an die Schorlemerstraße angebunden werden soll, wegen der Länge dieser Stichstraße von ca. 130 m einen Wendehammer erfordert , der für das maßgebliche Bemessungsfahrzeug (3-achsiges Müllfahrzeug) mit dem entsprechendem Flächenverbrauch ausgelegt werden müsste.

Aus verkehrlicher Sicht ist diese Lösung abzulehnen, da hierdurch der gesamte Verkehr über die Schorlemerstraße (Caritas-Altenwohnanlage Marienstift) abgeleitet werden müsste. Bei einem Anschluss der Planstraße sowohl an die Schorlemerstraße als auch an den Pirolweg wird eine gleichmäßige (geringe) Belastung beider Straßen erreicht.

 

Die Schorlemerstraße befindet sich ebenso wie die angrenzende Schmalestraße in einer Tempo-30-Zone. Durch den Einbau von Schwellen und Fahrbahnverengungen wird die Belastung gering gehalten. Unnötiger Verkehr wird durch diese Einbauten aus dem Bereich des Marienstiftes ferngehalten. Durch die Ausweisung der Planstraße als Stichstraße mit Anbindung an die Schorlemerstraße würde der zwar geringe Verkehr aus dem neuen Wohngebiet einseitig auf die Schorlemerstraße verlagert.

 

Die Einmündung der Planstraße in den Pirolweg wird mit einem Radius von r = 6 m ausgerundet. Dies ist das normale Maß bei verkehrsberuhigten Bereichen. Da dieser Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen.

 

Die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen, wurde jedoch nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz (Kiebitznest), ca. 235 m lang, ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche (Flurstück 673), ca. 650 m², verzichtet werden.

 

Mit dem Bau der neuen Planstraße erfolgt gleichzeitig die Errichtung einer neuen Mischwasserkanalisation, welche an die Schorlemerstraße und den Pirolweg angeschlossen wird. Durch den neuen Straßenausbau kann das anfallende Niederschlagswasser dem Mischwasserkanal zugeführt werden. Eine Überflutung der im Planbereich südlich gelegenen Flächen wird hierdurch ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.4    Kindertageseinrichtung St. Theresia, Meisenstraße 28, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 4. Oktober 2010

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass dem oben geschilderten Einwänden/Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges im alten Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen ist, aber nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut wurde. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz (Kibitznest), ca. 235 m lang, ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche (Flurstück 673) verzichtet werden.

 

Durch die Lage der Planstraße und durch die Unterbrechung des Sperberweges im südlichen Planbereich für den Kfz-Verkehr wird auf den Spielplatz besonders Rücksicht genommen. Die Planstraße führt lediglich auf einer Länge von ca. 10 m an der Spielplatzfläche entlang. Dieser Bereich ist bereits dicht mit Sträuchern bewachsen und durch das Aufstellen eines Zaunes ist auch hier eine Gefährdung für die spielenden Kinder ausgeschlossen.

 

Der durch die neue Bebauung entstehende Verkehr wird sowohl über die Schorlemerstraße als auch über den Pirolweg abgeleitet. Die neue Planstraße wird zudem verkehrsberuhigt ausgebaut. Eine Einschränkung des unbeschwerten Spielens auf der verbleibenden sehr langen Spielplatzfläche ist durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erkennen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.5    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB    und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 223/109) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 514), wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 z, Kennwort: "Schmalestraße-Ost", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 z, Kennwort: "Schmalestraße-Ost", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig