Sitzung: 18.01.2011 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 001/11
0:08:02
Herr Niehues erläutert, dass die CDU-Fraktion in 2010 bereit
gewesen sei eine Aufhebung der Sperrstundenregelung in Erwägung zu ziehen. In
der Zwischenzeit sei mehrfach mit dem DEHOGA-Ortsverband und den Gastronomen gesprochen
worden. Der DEHOGA-Ortsverband sei darum gebeten worden, die rechtliche Bewertung
der Verwaltung zu hinterfragen und Argumente für eine andere rechtliche Beurteilung
auch anhand von Beispielen in anderen Orten vorzulegen. Dieses sei nicht
passiert. Daher gebe es heute keine andere Möglichkeit als der Vorlage der
Verwaltung zu folgen.
Herr Holtel informiert, dass die ersten Informationen aus Münster
bezogen auf eine gemeinsame Streife aus Ordnungsamt und privaten Bediensteten
der Gaststätten sehr positiv gewesen seien. Ein weiterer angeforderter Bericht
dazu sei nicht mehr eingegangen.
Herr Ortel ergänzt, dass es nun an der Zeit sei, die Vorlage zu einem
Abschluss zu bringen. Der Punkt 4 des Beschlussvorschlages sei ein Signal
dafür, dass es auch beabsichtigt sei diesen Bereich weiter im Auge zu behalten.
Herr Reiske hält fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anderer
Auffassung sei. Es habe Gespräche mit dem DEHOGA-Ortsverband gegeben. Man sei
überzeugt davon, dass insbesondere die Betreiber des Köpi und des Roxy im Rahmen
einer freiwilligen Selbstverpflichtung für einen geordneten Abfluss der
Besucher sorgen können und wollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei für
eine Aufhebung der Sperrstunde. Eine Problematik im Bereich des Marktplatzes
sei aufgrund der Lärmimmission jedoch gegeben.
Herr Roscher erläutert, dass die rechtliche Situation keinen Spielraum
für eine Entscheidung lasse. Es gebe sehr viele unterschiedliche Interessen.
Ausschlaggebend sei, dass es keine Anhaltspunkte zur Aufhebung der rechtlich
gebotenen Sperrstunde gebe.
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Es verbleibt grundsätzlich bei der gem. § 3 Abs. 3 der
Gewerberechtsverordnung von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr gültigen Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften.
2. Für die Zulassung von Ausnahmen von diesem Grundsatz wegen Vorliegen
eines öffentlichen Bedürfnisses wird die in der Vorlage 265/10 -Anlage 1
enthaltene Verordnung von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der
Sperrzeit auch in Zukunft aktiv zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße sind
als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
4. Der zuständige Fachbereich Recht und Ordnung wird nach einem Jahr
dem Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen und Entwicklungen im Zusammenhang
mit der Sperrzeitproblematik sowie die durchgeführten Kontrollen und ggf.
festgestellten Verstöße sowie eingeleitete Maßnahmen berichten.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Stimmenthaltung