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Herr Schöpper erläutert die Vorlage und ergänzt, dass die Budgetverbesserung aus der Beteiligung der Stadt Rheine an den kommunalen Leistungen des SGB II nicht, wie in der Vorlage angegeben, 100 T€ sondern nur noch 57 T€ beträgt. Grund hierfür ist der seit dem 01.02.2011 vorliegende Bescheid des Kreises Steinfurt über die fälligen Abschlagszahlungen in Höhe von 3.900 T€.

 

Die Budgetverbesserung gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf betrage demnach jetzt für das Jahr 2011 87 T€ und für die Folgejahre 57 T€.

 

Weiterhin verweist Herr Schöpper auf die Anregungen der Bürgerschaft zum Haushalt 2011 mit Stand 02.02.2011 die als Tischvorlage vorliegen.

 

 

Weitere Anregungen zum Haushalt 2011 mit Stand 02.02.2011

 

Hinweis:

Die Anregungen werden ungekürzt, ohne Absender und ohne Kommentare der Verwaltung dargestellt.

 

Aufgabe

Sozialausschuss

Die für den Sozial A dargestellten Produktanpassungen sind auch im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 nachzuvollziehen. Insofern sind Veränderungen gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan nicht ersichtlich. Ferner wird den Mitgliedern des Sozial A aufgezeigt, dass das Minus noch immer bei 8,4 Mio. Euro liegen würde. Die erfolgte Defizitsteigerung auf ca. 10,2 Mio. Euro und für die Folgejahre sollte im Ausschuss erläutert werden. Um Wege aus der drohenden Haushaltssicherung zu finden, rege ich daher an, alle Verträge mit Vereinen und Verbänden für den Bereich Soziales und auch darüber hinaus (sprich andere Fachbereiche) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Weiterhin sollten alle Richtlinien überprüft werden. Die Ausschüsse mögen parallel den Leistungsumfang aufgrund von Richtlinien und Verträgen mit Vereinen und Verbänden beraten, um für die Zukunft den Leistungsumfang neu aufstellen zu können. Dort wo Ausschreibungen rechtlich möglich sind, sollten Ausschreibungen geprüft und soweit vorgenommen werden. Dieses sollte für freiwillige Leistungen und für Pflichtleistungen gelten.

 

 

Aufgabe

allgemein

  • Einfrieren der „Freiwilligen Ausgaben“ – wenn Sie schon nicht kürzen können, dann bitte keine Steigerungen mehr. –Einsparvorschläge müssen über 10% je freiwilliger Ausgabe aus dem Bereich der Empfänger kommen. Die Leistungsempfänger wissen genau (wenn auch nicht gerne) was als Erstes gestrichen werden kann – eine geht nicht / nicht denkbar o.ä. kann nicht akzeptiert werden.
  • Zeichen setzen – nicht – nur „Lichtzeichen“ – Das heißt: jeder „Zahlungsempfänger“ sollte auch Ihrer Verantwortung gerecht werden.
  • Alle Bürger die öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen (Museen, Hallenbäder etc.) nutzen, müssen auch dafür zahlen und das Kosten deckend (also mehr als bisher), denn sonst kann nur eine Schließung o.ä. folgen

 

 

Anregungen aus dem Informationsabend am 20. Jan. 2011:

 

Alle FBe:

-      Die Mittel für die freiwilligen Aufgaben in Höhe von 14.000.000 € sollen in allen Bereichen um 10 % gekürzt werden.

-      Die Gutachter- und Sachverständigerkosten sollten gesenkt werden. Es sollte auf den Einkauf dieser Leistungen komplett verzichtet werden und die Gutachten mit eigenem Personal erstellt werden.

 

 

Herr Jansen begrüßt den vorliegenden Haushaltsentwurf.

Aus seiner Sicht liegt die beim Produkt 220 - Leistungen zur Grundversorgung aufgeführte Kennzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II von derzeit 5.650 zu hoch. Aufgrund der derzeitig guten Entwicklung ist von weniger Hilfeempfängern und damit geringeren Belastungen auszugehen. Die CDU-Fraktion möchte den Haushaltsansatz trotzdem nicht verringern. Die Einsparungen sollen zur Finanzierung der Regelsatzerhöhungen und des Teilhabe- und Bildungspaketes verwendet werden.

 

Herr Jansen weist darauf hin, dass die Fraktionen der CDU und FPD die Herausgabe des Elternbegleitbuches im Jugendhilfeausschuss beantragen werden. Die dazu notwendige Gegenfinanzierung iHv. 30.000 Euro soll durch die zu beschließende Budgetverbesserung im Produkt 220 erfolgen.

 

Herr Holtel stimmt für die FDP-Fraktion dem vorliegenden Entwurf zu.

 

Frau Wunder stimmt für die SPD-Fraktion ebenfalls dem vorliegenden Entwurf zu.

 

Anschließend fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen im Produkt 220 in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig