Herr Linke trägt folgenden Bericht vor:

 

„Zu TOP 7, Auflösung der Elisabeth-Hauptschule

Die Bezirksregierung Münster hat am 26.01.11 den Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 14.12.2010, der die auslaufende Auflösung der Elisabeth-Hauptschule bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2013) beinhaltet, genehmigt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 werden keine Eingangsklassen mehr gebildet.

 

Die Schulleitung hat die Eltern der Schüler der Klassen 5, 6 und 7 in einer Informationsveranstaltung am 26.01.11 darüber informiert, dass ihre Kinder zum Schuljahresbeginn 2013/14 als Schüler der Klassen 8, 9 und 10 zu einer anderen Schule wechseln müssen.

 

 

Zu TOP 8, Informationen

Zu TOP 8.2 und  TOP 8.3 hatte der Schulausschuss Empfehlungen gegeben:

 

TOP 8.2, Antrag der Grüterschule auf Umwandlung in eine Ganztagsförderschule

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat mit Erlass vom 01.02.11 einen Platz für die Umwandlung der Grüterschule in eine gebundene Ganztagsschule bereitgestellt. Im weiteren Genehmigungsverfahren wird zu klären sein, ob der 2006 gestellte Antrag und die hierzu ergangenen Beschlüsse von Schulkonferenz und Rat für eine Genehmigung nach der jetzigen Erlasslage noch ausreichend sind.“

 

Herr Linke ergänzt, es habe zwar diesbezüglich am 09.02.2011 ein Gespräch mit der Bezirksregierung Münster, an dem auch Herr Reeker, Produktveranwortlicher Schulen, teilgenommen habe, stattgefunden, es müsse nun aber die abschließende schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Münster abgewartet werden.

 

Mit Schreiben vom 22. Februar 2011 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Grüterschule in eine gebundene Ganztagsschule i. S. d. § 9 Abs. 1 SchulG bereits zum Schuljahr 2011/12 umgewandelt werden kann, wenn dazu ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt. Der Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 14.12.2005 wurde u.a. davon abhängig gemacht, dass ein 30-prozentiger Lehrerstellenzuschlag gewährt wird und die für den Ausbau der Schule zu einer Ganztagsschule notwendigen Investitionen mit einem Fördersatz von 90% durch den Bund und das Land gefördert werden. Gegenüber der seinerzeitigen Erlasslage beträgt heute der Ganztagsstellenzuschlag nur noch 20 Prozent, eine Investitionsförderung nach dem IZBB-Programm ist nicht mehr möglich, aus dem 1.000-Schulen-Programm können keine investiven Fördermittel für den Ausbau der Grüterschule bewilligt werden, und die Schule kann nur jahrgangsweise aufbauend, beginnend mit Klasse 1, zu einer Ganztagsschule umgewandelt werden.

 

Es sei notwendig dass sowohl die Schulkonferenz wie auch der Rat der Stadt Rheine neu darüber befinden, ob die Grüterschule auch unter diesen veränderten Rahmenbedingungen zu einer gebundenen Ganztagsschule umgewandelt werden soll. Sollte sich die Schulkonferenz positiv zur Umwandlung der Grüterschule aussprechen, ist vor einer Ratssitzung der Schulausschuss zu beteiligen.

 

TOP 8.3, Schulbudgetierung

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 14.12.2010 gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) die Leitlinie zur Ausführung der Budgetierung an den Schulen der Stadt Rheine zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu TOP 9, Erhöhung der Zügigkeit und Einrichtung einer Dependance der Euregio Gesamtschule

 

Die Bezirksregierung Münster hat am 26.01.11 die vom Rat der Stadt Rheine am 14.12.2010 beschlossene Anhebung der Zügigkeit der Euregio Gesamtschule ab dem Schuljahr 2011/2012 in der Sekundarstufe I um 2 Züge auf 7 Züge und in der Sekundarstufe II um 1 Zug auf 3 Züge und die damit einhergehende Errichtung eines Teilstandortes der Euregio Gesamtschule am Standort der Elisabeth-Hauptschule beschlossen. Diese Ratsbeschlüsse werden befristet für 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 am 31.07.2013 genehmigt.

 

Die Verwaltung wird auf der Basis des neuen Schulentwicklungsplans für die Schuljahre 2012/13 – 2017/18 spätestens Mitte 2012 eine Vorlage für den Schulausschuss und Rat fertigen. Damit der neue Schulentwicklungsplan bis Mitte 2012 vorliegt, muss er so schnell wie möglich in Auftrag gegeben werden. Voraussetzung hierfür ist die Mittelbereitstellung für den Schulentwicklungsplan in den Haushaltsjahren 2011 und 2012.

 

Schulausschuss und Rat müssen spätestens Mitte 2012 auf dieser Grundlage entscheiden, ob zum Schuljahr 2013/14 die Gesamtschuldependance in der Elisabethschule weitergeführt oder eine zweite Gesamtschule errichtet und damit neben dem Schulgebäude der Elisabeth-Hauptschule ein weiteres Schulgebäude  im Schulzentrum Dorenkamp in Anspruch genommen werden soll. Damit einhergehend müsste dann der Beschluss gefasst werden, die betreffende zweite Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen und ab dem Schuljahr 2013/14 auslaufen zu lassen, d. h., keine Eingangsklassen mehr zu bilden.

 

 

Zu TOP 11, Erweiterung Fürstenbergschule

Der Schulausschuss hat am 01.12.10 seinen Beschluss zum Raumprogramm für die Erweiterung der Fürstenberg-Realschule vom 22.04.09 bestätigt.

Ausschreibungen für die Baumaßnahme werden z. Zt. von der Stadt Rheine veröffentlicht bzw. verschickt.

 

 

Zu TOP 12, Erhebung von Elternbeiträgen  für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der Schulbetreuung

Die Diskussion über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der Schulbetreuung wird solange ausgesetzt, bis die von der neuen Landesregierung NRW beabsichtigten Veränderungen im Bereich des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet sind.

 

 

Zu TOP 13, Finanzwirtschaftliches Berichtswesen

Der Schulausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu TOP 14, Übersicht über die Schulverhältnisse an den städtischen Schulen im Schuljahr 2010/11

Der Schulausschuss hat die vorgelegte Übersicht zur Kenntnis genommen.“