Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:11:00

 

Herr Kuhlmann verweist auf die Vorlage. Das zunächst erstellte Gutachten habe einen redaktionellen Fehler enthalten, was zu Irritationen geführt habe. Die jetzige Fassung sei jedoch logisch und folgerichtig. Er beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder dahingehend, dass über eine evtl. Nachfolgenutzung des Marktes an der Parkstraße seitens der Stadt Rheine nicht zu entscheiden und dies zudem für die bauplanungsrechtliche Einstufung des Erweiterungsvorhabens Breite Straße ohne Belang sei.

 

Herr Aumann zeigt anhand des Beamers eine Fläche, die im Bebauungsplan bisher als private Spielplatzfläche ausgewiesen wurde, als solcher jedoch nie genutzt worden sei. Nach der Änderung des Bebauungsplanes werde diese Fläche als private, aber nicht überbaubare Fläche ausgewiesen. Auf Nachfrage durch Herrn Winkelhaus zeigt er anhand des Planes, welche auf der Fläche stehenden Bäume zur Realisierung des Bauvorhabens entfernt werden müssen und welche Bäume per Festsetzung bleiben sollen. Entfernt werden müsse auch die große Linde, da sie ansonsten die Zufahrt zu 5 Stellplätzen blockiere.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 207, Kennwort: "Waldhof Hesseling", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207, Kennwort: „Waldhof Hesseling“, der Stadt Rheine wird gebildet durch die Flurstücke 580, 628 und 725, Flur 12, Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der Änderungsbereich befindet sich südlich der Breiten Straße im Bereich des heutigen K+K-Marktes sowie der ehemaligen Gaststätte „Waldhof Hesseling“.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann diese Bauleitplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 207, Kennwort: „Waldhof Hesseling", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diese Bauleitplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig