Beratungsergebnis: zurückgestellt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

00:27:50

 

Herr Grawe verweist auf die Tatsache, dass es in der Innenstadt nur wenige historische Gebäude erhalten seien. Aus seiner Sicht würde durch die Anlegung von Stellplätzen in unmittelbarer Nähe des Kannegießerhauses das historische Ambiente gestört. Den Bediensteten sei durchaus zuzumuten, ihre Fahrzeuge in der näheren Umgebung zu parken. Die Fraktion der Grünen werde dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen.

 

Herr Niehues äußert die Ansicht, dass die Anlegung der Stellplätze nicht im Zusammenhang mit der Denkmaleigenschaft des Gebäudes zu sehen sei. Er vertritt die Meinung, dass auch aufgrund der angespannten Situation im städtischen Haushalt die Anlegung der 5 Stellplätze bei der Diskussion um den Verkauf einer Liegenschaft nicht allzu stark gewichtet werden sollte. Herr Niehues verweist auf die Tatsache, dass in den offengelegten Plänen diese Stellplätze nicht dargestellt waren und fragt, ob hier ein Verfahrensfehler vorliege. In einem solchen Fall sei die Offenlage zu wiederholen. Er fragt, ob eine Realisierung der Stellplätze auf dem „oberen Plateau“ hinter der Gaststätte „Ev. Einigkeit“ denkbar sei.

 

Herr Löcken bittet die Verwaltung, die Möglichkeit einer Anlegung der Stellplätze auf der von Herrn Niehues benannten Fläche, wie auch die Möglichkeit einer Anmietung von Stellplätzen in der Thiegarage zu prüfen. Er macht deutlich, dass der Verkauf des Kannegießerhauses letztendlich nicht am Bau der Rampe für die Stellplätze scheitern dürfe.

 

Herr Kuhlmann betont, dass der Investor wohl nur unter der Bedingung, dass die zur Diskussion stehenden Stellplätze direkt am Gebäude angelegt werden, bereit sei, das Gebäude zu kaufen. Die Fläche für die Außengastronomie an der Gaststätte „Ev. Einigkeit“ sei über eine Grunddienstbarkeit gesichert. Eine Löschung sei nur über eine einvernehmliche Regelung möglich. Des Weiteren verweist er auf ein durchgeführtes Umlegungsverfahren, durch dass evtl. Entschädigungsforderungen folgen würden.

 

Herr Aumann erläutert die Durchführung des Offenlageverfahrens. Danach sei die Vornahme von Änderungen in der Planung besonders in beschleunigten und vereinfachten Verfahren durchaus möglich, solange die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In der Begründung sei bereits auf die Stellplätze hingewiesen worden, es handele sich also lediglich um eine Konkretisierung, die in diesem Fall als unkritisch erachtet werde.

 

Herr Niehues schlägt vor, in der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses auf eine Beschlussfassung zu verzichten. Die Verwaltung solle bis zur nächsten Ratssitzung Verhandlungen zum „Verkauf“ der Dienstbarkeit für die Außengastronomie führen und prüfen, ob die Anlegung der Stellplätze in der Tiefgarage oder auf der o.g. Fläche aus statischer Sicht realisierbar wäre. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes solle dann in der Ratssitzung am 22.02.2011 gefasst werden.

 

Herr Dewenter stellt den Vorschlag des Herrn Niehues zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Enthaltung

 

Die Beschlussfassung wird somit an den Rat der Stadt Rheine verwiesen!