Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues erläutert, dass es normal sei, dass Verträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, der aktuellen Situation angepasst werden würden. Es gehe hier um eine finanzielle Verbesserung für die Stadt Rheine. Die Verwaltung werde gebeten, neue Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

 

Herr Roscher ergänzt, dass die Kosten, die der Stadt Rheine entstünden, auch in voller Höhe dort abgerechnet werden müssten, wo sie entstehen. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Kreis Steinfurt solle angestrebt werden.

 

Herr Holtel hält fest, dass es angemessen sei, über die damals abgeschlossenen Verträge zu reden, um entsprechende Mehreinnahmen zu erzielen.

 

Herr Ortel hofft, dass es zu einer fairen Neuordnung komme.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung zu beauftragen:

 

a)   die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine über die Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Rettungsdienst vom 14. Mai 1982 (Anlage 1 der Einladung) seitens der Stadt Rheine zu kündigen,

 

b)   den öffentlich-rechtliche Vertrag vom 28. Mai 1993 zwischen dem Kreis Steinfurt und den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine und Steinfurt (Anlage 2 der Einladung) seitens der Stadt Rheine zu kündigen,

 

c)   bezogen auf die o. g. Verträge Neuverhandlungen mit dem Kreis Steinfurt aufzunehmen, mit dem Ziel, Verbesserungen für die Stadt Rheine in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht zu erreichen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig