Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: II/A/1738

 

 


Beschluss:

 

Die Straße Zur Bockholter Emsfähre, Gemarkung Elte, Flur 15, Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49 und 50, wird hiermit gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NW für die Öffentlichkeit gewidmet.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig