Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Roscher erteilt der Örtlichen Rechnungsprüfung das Wort.

 

Herr Oldekopf verweist auf die Vorlage und nach, ob die Art der Erarbeitung des Themas in der vorgelegten Vorlage die Zustimmung finde.

 

In diesem Falle werde man in gleicher Weise auch die restlichen Posten der Eröffnungsbilanz abarbeiten. Der Ausschuss ist einverstanden.

 

Weiterhin informiert Herr Oldekopf, dass in diesem thematischen Zusammenhang noch eine weitere Rückstellung gebildet werden müsse, und zwar die Rückstellung für Altersteilzeit.

 

Zu berücksichtigen seien Personen, die sich im Altersteilzeitverhältnis für das Blockmodell entschieden hätten. Dies bedeute, dass die erste Hälfte der Zeitdauer voll gearbeitet werden muss; in der zweiten Hälfte würde sich die Blockfreizeit anschließen.

 

Die Höhe der Rückstellung belaufe sich nach der Aufstellung der Verwaltung

 

a)    für Beamte auf 964.488,32 € und

b)    für Angestellte auf 161.665,00 €.

 

Dieses Thema werde prüfungsmäßig aufgearbeitet und das Ergebnis dem Ausschuss vorgelegt.

 

Berechnung der Pensionsrückstellungen

 

Auf den Prüfungsvermerk (Seite 7, drittletzter Absatz; Seite 8, zweiter Absatz und letzter Absatz) wird verwiesen.

 

Nach kurzer Diskussion, an der sich die Herren Kotte und Hemelt beteiligen, ist sich der Ausschuss einig, die im Prüfvermerk angesprochene Software für die Prüfungshandlungen (Kosten ca. 1.000,00 bis 2.000,00 €) mindestens für Prüfungszwecke zu erwerben und entsprechende Schulungen für zwei Mitarbeiter durchführen zu lassen.

 

Rückstellungen in angemessener Höhe (§ 88 GO)

 

Herr Kotte fragt, ob es sich bei dem Rechnungszinsfuß in Höhe von 5 % um eine Variable handele (Seite 3, 3. Absatz).

 

Herr Oldekopf erklärt unter Hinweis auf § 36 Absatz 1 ??? HVo, dass ein Handlungsspielraum nicht bestehe.

 

Für Herrn Kotte ist bedeutsam, dass der Prozentsatz mindestens alle 5 Jahre zu ermitteln sei (Seite 2, unten).

 

Stellenendwerte – Teil der Umlageberechnung

 

Da sich nicht alle Mitarbeiter in den Stellenendwerten befänden, so Herr Kotte, könnten Reserven bestehen.

 

Bei der Software-Lösung, so der Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung, könnten Schwachpunkte gegebenenfalls aufgedeckt werden.


Beschluss:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den der Vorlage Nr. 511/06 als Anlage beigefügten Prüfungsvermerk zur Kenntnis.

 

2.     Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Örtliche Rechnungsprüfung, den im Prüfungsvermerk aufgeworfenen Fragen weiter nachzugehen und in einer der nächsten Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses einen Beschlussvorschlag hinsichtlich einer Bestätigung der Bilanzposition "Pensionsrückstellung" zu unterbreiten.

 

3.     Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Örtliche Rechnungsprüfung

 

a)    die im Prüfvermerk angesprochene Software zu kaufen und

b)    zwei Mitarbeiter entsprechend schulen zu lassen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig