Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues gibt folgende Stellungnahme ab:

 

 

 

Herr Niehues ergänzt, dass es in Nordrhein-Westfalen sicherlich viele Kommunen gebe, die mit den Regelungen im GFG nicht einverstanden seien. Gemeinsam könne man Dinge verändern.

 

Herr Reiske entgegnet, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beiden Resolutionen zustimmen werde. Ungünstig sei es gewesen, kurz vor Weihnachten das GFG auf den Weg zu bringen. Weiter fordert Herr Reiske, dass das Ausführungsgesetz zugunsten von Optionskommunen geändert werde.

 

Herr Roscher erläutert, dass die SPD-Fraktion den Resolutionen zustimmen werde. Der Sinn und Zweck des GFG sei nie gewesen, eine Kommune vor der Haushaltssicherung zu schützen. Die SPD-Fraktion fordere eine transparente Überprüfung des Gesetzesentwurfes und eine deutliche Darstellung. Das Land sei bei den Entlastungen von Sozialkosten gefordert, es könne nicht sein, das die Kommunen auf den Soziallasten, die durch das Land auferlegt wurden, hängen bleiben.

 

Herr Ortel verdeutlicht, dass die AfR-Fraktion den Resolutionen zustimmen werde. Herr Ortel sei skeptisch, ob die Forderungen des 3. Absatzes der Resolution tatsächlich umsetzbar seien.

 

Herr Holtel hält fest, dass die FDP-Fraktion das Einvernehmen aller Fraktionen begrüße. Er problematisiert, dass ein Anteil der SGB-II-Kosten auf die Kommunen verlagert worden sei. In Rheine sei man in einer besonders misslichen Situation, da es durch die Organisationshoheit des Kreises Steinfurt keinen Solidarausgleich mit den anderen Kommunen gebe. Wenn die Resolution verabschiedet werde, solle der Kreistag gefordert werden, eine andere Regelung zu vereinbaren. Ein weiterer gravierender Punkt seien die Vorschläge für die Steuererhöhungen, entgegen den Empfehlungen des Ifo-Gutachtens, die im GFG gemacht worden seien. Es werden hier durch die Anhebung der Hebesätze fiktiv höhere Steuereinnahmen suggeriert, die aber in keiner Weise zu realisieren seien.

 

Frau Dr. Kordfelder informiert, dass der § 76 Gemeindeordnung zum Nothaushaltsrecht in der Überarbeitung sei. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gebe es keine 4-Jahres-Frist zur Haushaltskonsolidierung. Die Landesregierung arbeite deshalb derzeit daran, eine andere Lösung zur Haushaltskonsolidierung zu konstruieren im Sinne von individuellen Lösungen unter Beratung der Bezirksregierung. Die erste Anhörung dazu finde am 25. März im Landtag statt, die abschließende Beratung am 16. und 17. April.

 

Herr Wilp macht deutlich, dass das GFG nicht dazu diene, bei den Gemeinden die Haushalte zu konsolidieren.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzbeschluss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. die als Anlage 1 der Einladung beigefügte Resolution zu den Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 und beauftragt die Verwaltung, diese an die Landesregierung weiterzuleiten.

 

  1. die als Anlage 3 der Einladung beigefügte Resolution zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten und beauftragt die Verwaltung, diese an die Bundesregierung weiterzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig