Sitzung: 22.02.2011 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 001/11
0:27:45
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
folgenden Beschluss:
1. Es verbleibt grundsätzlich bei der gem. § 3 Abs. 3 der
Gewerberechtsverordnung von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr gültigen Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften.
2. Für die Zulassung von Ausnahmen von diesem Grundsatz wegen Vorliegen
eines öffentlichen Bedürfnisses wird die in der Vorlage 265/10 - Anlage 1 -
enthaltene Verordnung von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der
Sperrzeit auch in Zukunft aktiv zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße sind
als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
4. Der zuständige Fachbereich Recht und Ordnung wird nach einem Jahr
dem Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen und Entwicklungen im Zusammenhang
mit der Sperrzeitproblematik sowie die durchgeführten Kontrollen und ggf.
festgestellten Verstöße sowie eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen