Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

0:27:45


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:

 

1.   Es verbleibt grundsätzlich bei der gem. § 3 Abs. 3 der Gewerberechtsverordnung von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr gültigen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften.

 

2.   Für die Zulassung von Ausnahmen von diesem Grundsatz wegen Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses wird die in der Vorlage 265/10 - Anlage 1 - enthaltene Verordnung von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde beschlossen.

 

3.   Die Verwaltung wird ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der Sperrzeit auch in Zukunft aktiv zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

 

4.   Der zuständige Fachbereich Recht und Ordnung wird nach einem Jahr dem Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sperrzeitproblematik sowie die durchgeführten Kontrollen und ggf. festgestellten Verstöße sowie eingeleiteten Maßnahmen berichten.


Abstimmungsergebnis:           39 Ja-Stimmen

                                               3 Nein-Stimmen