0:52:55
Beschluss:
Der Rat der Stadt
fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“
folgenden Beschluss:
Verlängerung der
Veränderungssperre
Gemäß der §§ 14 Abs.
1, 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), ), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember
2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV.
NRW S. 950) wird zur Sicherung der Planung des am 27. Februar 2008 zur Änderung
beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: "Westliche
Innenstadt" die erneute Verlängerung der am 13. März 2008 in Kraft
getretenen und mit Datum 13. März 2010 um ein Jahr verlängerten
Veränderungssperre (Rechtskraft) um ein Jahr als Satzung beschlossen:
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Veränderungssperre wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die
Nordseite der Emsstraße,
im Osten: durch die
Ostseite des Kettelerufers,
im Süden: durch Südseite des
Kardinal-Galen-Ringes,
im Westen: durch die Westseite
der Münsterstraße.
Der räumliche
Geltungsbereich ist in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage Teil
dieser Satzung ist.
§ 2
Rechtswirkung der
Veränderungssperre/Ausnahmen
Im Geltungsbereich
dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt und erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-,
zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Von dieser
Veränderungssperre können Ausnahmen nach Maßgabe des § 14 (2) BauGB zugelassen
werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
§ 3
Inkrafttreten
Die
Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig