0:53:40
Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planen und Umwelt“ folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine ordnet für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“, gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch die Umlegung an. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
Abstimmungsergebnis: einstimmig